Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bürokratieabbau und Deregulierung in Bayern

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Staatsminister Dr. Marcel Huber: „Wir schaffen mehr Freiraum für Bürger und Unternehmen / Seit dem Jahr 2000 wurde gut ein Drittel der bayerischen Gesetze gestrichen“ / Neues Faltblatt zu Bürokratieabbau und Deregulierung in Bayern vorgestellt / Bürgerservice der Datenbank BAYERN.RECHT weiter verbessert

Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber hat eine positive Bilanz des Bürokratieabbaus in Bayern gezogen. Deregulierung und der Abbau überflüssiger Bürokratie sind nach den Worten des Ministers Kernanliegen der Staatsregierung, um den Standort Bayern zu stärken und mehr Raum für Eigeninitiative zu geben.

Minister Huber: „Wir schaffen mehr Freiraum für Bürger und Unternehmen. Unsere Erfolge können sich sehen lassen. Wir haben seit dem Jahr 2000 jedes dritte bayerische Gesetz gestrichen! Das heißt: weniger Regelungen und eine spürbare Entlastung für Bürger und Wirtschaft.“

In dieser Legislaturperiode hat Bayern eine bundesweit einmalige Paragraphenbremse für Gesetze und Rechtsverordnungen gestartet.

Es soll keine zusätzlichen Vorschriften in Bayern mehr geben. Deshalb muss seit 2013 mit jeder neuen Regulierung eine gleichwertige Vorschrift entfallen“, erklärte Huber.

Auch mit der Strategie BAYERN DIGITAL werden Bürger, Unternehmen und die Verwaltung entlastet. Unter www.freistaat.bayern bietet das BayernPortal einen zentralen, einheitlichen Zugang zu Verwaltungsleistungen von Freistaat und Kommunen und bündelt bisherige Angebote. Das bayerische E-Government-Gesetz legt den Grundstein für die digitale Kommunikation mit Behörden und Ämtern.

Huber: „Die Verwaltung von morgen soll jederzeit mit einem Mausklick erreichbar sein. Davon profitieren Unternehmen genauso wie jeder Bürger.“

Das neue Faltblatt „Mehr Freiraum für Bürger und Unternehmen“ mit noch mehr Beispielen und weiterführende Informationen zum Bürokratieabbau in Bayern stehen unter www.bayern.de/Bürokratieabbau zur Verfügung.

Wie Minister Dr. Huber mitteilte, wurde auch der kostenlose Bürgerservice auf der Datenbank BAYERN.RECHT verbessert. Unter www.gesetze-bayern.de können Bürgerinnen und Bürger die geltenden bayerischen Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen sowie die in den Amtsblättern veröffentlichten Verwaltungsvorschriften) und wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte der letzten Jahre recherchieren.

Huber: „Sämtliche im Bürgerservice BAYERN.RECHT veröffentlichten Daten sind jetzt für jedermann – privat und gewerblich – beliebig nutzbar. Ein wichtiger Schritt in Richtung Open-Data!“

Außerdem wurde die Suchfunktion verbessert und die mobile Nutzung auf Smartphones und Tablets optimiert. Der Bürgerservice wird ab sofort in Kooperation mit dem Münchner C.H. Beck Verlag betrieben.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 29.12.2015