Gesetzgebung

EU-Kommission: Die EU-Kommission vereinfacht das öffentliche Auftragswesen in der EU

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Mit der Einführung einer einheitlichen Eigenerklärung („European Single Procurement Document“) müssen Unternehmen und Organisationen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots nachweisen. Vielmehr reicht eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen. Bisher wurde dies in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Von der neuen Regelung profitieren damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Bis spätestens 2018 soll die Einreichung der Erklärung und Abgabe von Angeboten flächendeckend in allen Mitgliedsstaaten elektronisch möglich sein.

Weitere Informationen auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 05.01.2016

Redaktioneller Hinweis

Aus der Pressemitteilung der GD Binnenmarkt:

„This new EU-wide legal framework provides an opportunity to turn public procurement into a strategic policy instrument. They allow environmental and social considerations, as well as innovation aspects to be taken into account when awarding public contracts.“