Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern startet Initiative im Bundesrat – Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten prüfen

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Innenminister Joachim Herrmann: „Erhebliche Beschleunigung des Asylverfahrens möglich / Effektives Mittel zur Zuzugsbegrenzung“

Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung soll der Bund weitere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Der Ministerrat hat beschlossen, den von Innenminister Joachim Herrmann vorgelegten Entwurf für eine entsprechende Entschließung in den Bundesrat einzubringen.

Herrmann: „Wir halten das im Grundgesetz verankerte Konzept des sicheren Herkunftsstaates für besonders geeignet, aussichtslose Asylverfahren schnell abzuschließen und so Asylmissbrauch wirksam zu bekämpfen.“

Asylanträge von Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten haben in der Regel keinen Erfolg. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass in diesen Ländern niemand politisch verfolgt wird. Die Asylverfahren können deshalb auch binnen kurzer Zeit abgewickelt werden. Darüber hinaus verkürzt sich die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist auf eine Woche. Eine eventuelle Klage gegen den ablehnenden Asylbescheid ist innerhalb einer Woche zu erheben und hat keine aufschiebende Wirkung.

Außerdem besteht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot.

Die Staatsregierung fordert, die Prüfung vor allem auf solche Staaten zu konzentrieren, aus denen eine hohe Zahl von Asylbewerbern nach Deutschland kommt, die Schutzquote im Asylverfahren aber gering ist.

Herrmann: „Damit würde Menschen aus diesen Ländern ein wesentlicher Anreiz für einen Zuzug nach Deutschland genommen werden. Ein Beschäftigungsverbot verhindert von vornherein, dass Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland wirtschaftlich Fuß fassen, obwohl sie in nahezu 100 Prozent der Fälle hier nicht dauerhaft bleiben werden.“

Herrmann weiter: „Mit in den Blick zu nehmen ist der Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den dort festgelegten sicheren Herkunftsstaaten. In den Kreis der zu überprüfenden Herkunftsstaaten gehören deshalb Algerien, Armenien, Bangladesch, Benin, Gambia, Georgien, Indien, Mali, Mongolei, Nigeria, die Republik Moldau und die Ukraine.“

Darüber hinaus erscheint der Staatsregierung auch die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Marokko und Tunesien erwägenswert.

Herrmann: „Auch aus diesen Ländern ist die Zahl der Asylanträge mit 1747 Antragstellern 2015 beziehungsweise 923 Antragstellern 2015 vergleichsweise hoch, die Schutzquoten mit 3,7 Prozent und 0,2 Prozent aber sehr gering oder sogar nahe Null.“

Im Einzelnen:

  • Armenien: Anträge 2015: 2160, Schutzquote: 8,5 Prozent;
  • Algerien: 2.240, 1,6 Prozent;
  • Bangladesch: 839, 7,4 Prozent;
  • Benin: 368, 1,0 Prozent;
  • Gambia: 3.110, 2,7 Prozent;
  • Georgien: 3.196, 0,3 Prozent;
  • Indien: 1.889, 1,8 Prozent;
  • Mali: 562, 4,2 Prozent;
  • Mongolei: 381, 0,0 Prozent;
  • Nigeria: 5.302, 6,6 Prozent;
  • Republik Moldau: 1.567, 6,8 Prozent;
  • Ukraine: 4.658, 5,4 Prozent.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.01.2016