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BayVGH: Auslegung des Klageantrags und des Urteilstenors

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Sachgebiet: Verwaltungsprozessrecht (Umweltrecht, Streitigkeiten nach dem UIG) / BayVGH 22 ZB 15.551 – Beschluss v. 19.01.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Ein Verwaltungsgericht geht nicht unter Verstoß gegen § 88 VwGO über das Klagebegehren hinaus, wenn es im Urteilstenor einen Begriff verwendet, der zwar für sich genommen mehrdeutig ist, dem jedoch von den Beteiligten im konkreten Rechtsstreit und insbesondere im Klageantrag übereinstimmend derselbe Bedeutungsgehalt zur Kennzeichnung des Klagebegehrens beigemessen wurde, und auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gericht diesem Begriff eine weiter gehende Bedeutung beigemessen hätte.