Gesetzgebung

BVerwG: Steuerberater sind auch zur Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt

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Sachgebiet: Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht (Recht der freien Berufe) / BVerwG 10 C 17.14 – Beschluss vom 20.01.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Steuerberater sind vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten auch in Beitragsstreitigkeiten nach § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Satz 7 VwGO zur Vertretung befugt.
  1. Die Vertretung in beitragsrechtlichen Widerspruchsverfahren ist Steuerberatern als Nebenleistung zur Prozessvertretung nach § 5 Abs. 1 RDG gestattet.