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BVerwG: Gemeinsame Waffenbesitzkarte / gemeinschaftlicher Waffenbesitz mehrerer Personen / waffenrechtliches Bedürfnis

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Sachgebiet: Polizei- und Sicherheitsrecht (Waffenrecht) / BVerwG 6 C 36.14 – Urteil vom 27.01.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

Die Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte setzt voraus, dass mehrere Personen Mitbesitz an ein- und derselben Schusswaffe haben und jede Person einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für den Schusswaffenbesitz hat.

Personen mit einem waffenrechtlichen Bedürfnis darf keine Besitzerlaubnis für Schusswaffen erteilt werden, die einem generellen Benutzungsverbot unterliegen.

Schusswaffen im berechtigten Besitz von Erben ohne waffenrechtliches Bedürfnis unterliegen einem umfassenden, durch die Blockierpflicht gesicherten Benutzungsverbot. Dies schließt berechtigten Mitbesitz von Personen mit einem waffenrechtlichen Bedürfnis aus.