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AllMBl (01/2016): Förderrichtlinie „Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)“ bekanntgemacht

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Das StMI hat die Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) v. 22.12.2015 (Az. IIC1-4740.2-001/15) bekanntgemacht (AllMBl 01/2016 v. 29.01.2016, S. 3).

Der Freistaat Bayern unterstützt damit die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zur Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum gemäß Art. 106 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 83 BV.

Ziel der Richtlinie ist die Schaffung bezahlbaren Mietwohnraums für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Mietwohnraum versorgen können. Dabei sollen auch anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden.

Zur Förderrichtlinie: AllMBl 01/2016 v. 29.01.2016, S. 3.

Ass. iur. Klaus Kohnen