Gesetzgebung

BMI: Einigung Asylpaket II

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Der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz haben sich zu dem genannten Thema (Einigung Asylpaket II) wie folgt verständigt:

Die Koalition steht hinter dem Beschluss zum Asylpaket II vom 28. Januar 2016.

Wie in dem am 3. Februar vom Bundeskabinett beschlossenen Asylpaket II gesetzlich klargestellt ist, schließt die Aussetzung des Familiennachzugs nicht die Aufnahme von Familienmitgliedern aus humanitären Gründen nach den §§ 22, 23 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus. Demnach kann nach § 22 S.1 AufenthG in begründeten Fällen bei dringenden humanitären Gründen (Härtefälle) eine Aufnahme der Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger aus dem Ausland erfolgen. Über das Vorliegen eines Härtefalls entscheidet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.

Darüber hinaus sollen Familienangehörige von subsidiär Geschützten im Rahmen einer möglichen zukünftigen Kontingentaufnahme nach § 23 Abs. 2 AufenthG bevorrechtigt berücksichtigt werden.

Hierzu Bundesinnenminister de Maizière:

Eine Änderung des verabredeten Asylpakets 2 wird es nicht geben. Einer zügigen Beratung im Parlament steht jetzt endlich nichts mehr im Wege.

Ein schneller Abschluss ist wichtig, weil das Paket deutlich mehr enthält, als nur die Regelung zum Familiennachzug. Verfahren werden enorm beschleunigt, Abschiebungen erleichtert und Fehlanreize genommen. Die Steuerung und Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Deutschlands wird deutlich verbessert und schließlich wird auch der Schutz von minderjährigen Flüchtlingen verbessert. Ich bin davon überzeugt, dass uns diese Maßnahmen ein gutes Stück voranbringen.“

BMI, Pressemitteilung v. 11.02.2016

Redaktioneller Hinweis

Vgl. auch die Äußerung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz.

In dem Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD zur Flüchtlingspolitik v. 05.11.2015 wurde vereinbart, den Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren auszusetzen und die hierzu erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen „noch in diesem Jahr“ zu schaffen. Hiernach kam es in der Koalition zum Streit darüber, ob auch Flüchtlinge aus Syrien vom „subsidiären Schutz“ erfasst seien. Diesen war zuvor in einem vereinfachten Verfahren pauschal der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden, jedoch hatte das BMI das BAMF wenige Tage vor der Zusammenkunft der Parteivorsitzenden angewiesen, davon wieder abzurücken ohne dass es bereits zu einer Änderung in der Entscheidungspraxis des BAMF gekommen wäre. Dies löste in der Koalition neuen Gesprächsbedarf aus. Im Rahmen des vom Bundeskabinett am 03.02.2016 beschlossenen „Asylpakets II“ wurde die o.g. Vereinbarung v. 05.11.2015 zum Familiennachzug schließlich in Gesetzesform gegossen. Hiernach kam es in der Koalition erneut zum Streit über den Familiennachzug, genauer: ob auch minderjährige Flüchtlinge vom Verbot des Familiennachzugs erfasst seien. Die mit der Klärung dieser Frage beauftragten Bundesminister des Innern und der Justiz einigten sich nunmehr, so dass der zügigen Einbringung des Asylpakets II in den Bundestag nichts mehr entgegenstehen sollte. Unterdessen wird seit Jahresanfang bei den Flüchtlingen aus Syrien wieder eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Inwieweit hierdurch die Anzahl der nur subsidiär Schutzberechtigten steigt, bleibt abzuwarten.