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StMUV: ORH legt „Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung“ im Freistaat vor

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Scharf: Gesundheitlicher Verbraucherschutz ist wichtige Staatsaufgabe

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat am Freitagabend das von der Staatsregierung erbetene „Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung“ im Freistaat vorgelegt. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betonte dazu in München:

Die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens werden eingehend geprüft und bewertet. Anschließend werde ich dem Bayerischen Kabinett konkrete Umsetzungsvorschläge vorlegen. Das Kabinett wird sich bereits morgen erstmals mit dem Thema befassen. Ziel ist ein bestmöglicher Schutz für die Verbraucher durch effektive Kontrollbehörden. Der Schutz der Verbraucher ist mir ein wichtiges Anliegen. Wir werden handeln.“

Ministerin Scharf dankte dem ORH für die geleistete umfangreiche Arbeit. Der ORH schlägt in dem Gutachten kurzfristige Maßnahmen (13-Punkte-Programm) und darauf aufbauend die erforderlichen Strukturänderungen in der Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung vor. Das Verbraucherschutzministerium wird diese Maßnahmen unverzüglich prüfen.

In einem ersten Schritt hat Ministerin Scharf insbesondere eine interne Projektgruppe eingesetzt, um die Arbeitsgrundlagen für die Behörden vor Ort zu vereinfachen und die Dokumentation zu verschlanken. Daneben wird das Ministerium das Controlling weiterentwickeln. Auch hat Ministerin Scharf den Auftrag erteilt, die Abläufe von der Probenahme bis zum Vorliegen des jeweiligen Untersuchungsergebnisses zu optimieren. Damit soll geprüft werden, ob die zeitnahe Vorlage von Proben noch weiter beschleunigt werden kann.

Die Kontrollen vor Ort erfolgen in Bayern generell risikoorientiert, wie es das EU-Recht vorschreibt. Pro Jahr werden in Bayern rund 150.000 Betriebskontrollen durchgeführt und rund 70.000 amtliche Lebensmittelproben genommen. Die Kontrollen durch die zuständigen Behörden vor Ort entsprechen damit weitestgehend den Vorgaben. Zum Schutz der Verbraucher können prioritär zu erledigende Kontrollaufgaben vorgezogen werden vor die Kontrolle von Betrieben mit niedrigem Risikopotential, beispielsweise Getränkemärkte. Die Kontrollen müssen nachgearbeitet werden. Die Lebensmittelsicherheit bleibt damit jederzeit gewährleistet. Auch im Tiergesundheitsbereich werden die Kontrollen risikoorientiert durchgeführt.

Parallel dazu wird mit der Prüfung der Vorschläge des ORH für eine Verbesserung der Aufbauorganisation begonnen. Hier stellt der ORH verschiedene Modelle vor. Sie reichen von der Beibehaltung der gegenwärtigen Struktur bis hin zu einer vom ORH bevorzugten Bündelung der Aufgaben bei zwei Schwerpunkt-Regierungen mit Außenstellen. Es wird jetzt Aufgabe der Staatsregierung sein, die vorgeschlagenen Varianten eingehend zu bewerten und mögliche Maßnahme zu ergreifen.

Um die Sicherheit von Lebensmitteln weiter zu verbessern, hat das Verbraucherschutzministerium bereits das 3-Säulen-Programm „Gute Lebensmittel aus Bayern“ entwickelt. Kernpunkte sind eine bessere Aufklärung der Bevölkerung im Umgang mit Lebensmitteln, intensivere Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben, der rechtlich schnellstmögliche Ausstieg aus der Käfighaltung und Kooperationen mit Verbänden. Zur intensiveren Kontrolle von Geflügelgroßbetrieben werden seit dem Jahreswechsel 20 zusätzliche Mitarbeiter am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingestellt.

Für größtmögliche Transparenz wird das Gutachten auch allen Fraktionen im Bayerischen Landtag sowie den betroffenen Verbänden und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Gutachten ist im Internet verfügbar.

StMUV, Pressemitteilung v. 15.02.2016