Gesetzgebung

EU-Kommission: Marktöffnung im Schienenverkehr – Kommission fordert Deutschland zur Umsetzung auf

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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) Deutschland und sechs weitere EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Richtlinie zur Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums umzusetzen, die die Marktöffnung im Schienenverkehr grundsätzlich regelt.

Dazu gehören Vorschriften für den Betrieb der Infrastruktur und das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen, die Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen, die Grundsätze und Verfahren für die Festlegung und Erhebung von Wegeentgelten und die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten sowie die Regulierungsaufsicht. Die Mitgliedstaaten mussten die erforderlichen Rechts und Verwaltungsvorschriften, um der Richtlinie nachzukommen, bis zum 16. Juni 2015 in Kraft setzen. Am 22. Juli 2015 übermittelte die Kommission mehreren Mitgliedstaaten Aufforderungsschreiben. Die sieben betroffenen Mitgliedstaaten haben der Kommission bisher keinerlei Umsetzungsmaßnahmen gemeldet. Sie haben nun zwei Monate Zeit zu reagieren; andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 25.02.2016