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BayORH: BR muss Sparkurs verstärken – ORH legt Bericht zur finanziellen Situation des BR vor

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Der Bayerische Rundfunk lebt seit Jahren von der Substanz. Er muss seine Kosten dringend in den Griff bekommen und überfällige Einsparungen umsetzen.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat heute dem Bayerischen Landtag und dem Wissenschaftsministerium den Bericht zur finanziellen Situation des Bayerischen Rundfunks (BR) für die Jahre 2010 bis 2014 vorgelegt. Der Bericht enthält detaillierte Informationen über die finanzielle Entwicklung des BR. Wesentliche Kernaussagen sind:

  • Die Gesamterträge des BR beliefen sich 2014 auf 1.076,5 Mio. € und nahmen um 72,3 Mio. € gegenüber 2010 zu. Entsprechend den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) sind von den Beitragsmehrerträgen bis Ende 2014 72,3 Mio. € in eine Rücklage geflossen und bis Ende 2016 gesperrt. Der Gesamtaufwand des BR erhöhte sich 2014 auf 1.088,8 Mio. €. Durch den sich hieraus ergebenden Verlust von 12,3 Mio. € betragen die kumulierten Jahresfehlbeträge des BR von 2010 bis 2014 über 100 Mio. €.
  • Der Personalaufwand belief sich 2014 auf 323,4 Mio. €. Die Personalaufwandsquote stieg vor allem wegen höherer Aufwendungen für die Altersversorgung auf 29,7 % (2010: 23,6 %).
  • Mit 5.423 Mitarbeitern (über alle Beschäftigungsformen) wies der BR 2014 seinen bisher höchsten Personalstand aus (2010: 5.301).
  • Der Programm- und Sachaufwand (ohne Abschreibungen) betrug 2014 über 644 Mio. €. Dies waren 59,2 % an den Gesamtkosten; 2010 betrug der Anteil noch 64 %.
  • Die Reichweiten der Hörfunk- und die Marktanteile der Fernsehprogramme des BR und der ARD in Bayern waren zwischen 2010 und 2014 leicht rückläufig.
  • Die Programmleistung im Fernsehen stieg von 2010 bis 2014 um rd. 10.000 auf 587.000 Minuten. Die Programmleistung im Hörfunk blieb mit 3.263.000 Minuten konstant.
  • Der Investitionsanteil von durchschnittlich 3,7 % des Haushaltsvolumens war der niedrigste Wert seit über 20 Jahren. Er bewegte sich deutlich unter der durchschnittlichen Investitionsquote der ARD-Anstalten.
  • Das anstaltseigene Kapital nahm zwischen 31.12.2010 und 31.12.2014 um 84,5 Mio. € auf 189,4 Mio. € ab. Es ist so gering wie zuletzt zum 31.12.1991.
  • Die Pensionsrückstellungen von 1,1 Mrd. € umfassen zum 31.12.2014 fast 73 % der Bilanzsumme. Zur Deckung der Pensionsverpflichtungen bildete der BR einen Deckungsstock (Immobilien, Fonds, Rentenanlagen etc.). Das Deckungsstockvermögen belief sich Ende 2014 auf 758,7 Mio. €. Der BR erzielte Nettorenditen, die deutlich über den Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere lagen.

Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 plant der BR mit einem Fehlbetrag von 328 Mio. €. Auch das macht aus der Sicht des ORH deutlich, dass die bisher beschlossenen Sparprogramme nicht ausreichen. Der BR steht mit dem Veränderungsprozess „BR hoch drei“ zudem vor einer großen Herausforderung: Die geplante Zusammenführung der Hörfunk-, Fernseh- und Onlineredaktionen erfordert erhebliche organisatorische und bauliche Veränderungen.

Vorschläge, wie die Wirtschaftlichkeit beim BR und seinen Beteiligungsunternehmen verbessert werden kann, unterbreitete der ORH in den Berichten über seine Einzelprüfungen (Teil B).

So zeigte die Prüfung der Fernsehproduktionsbetriebe des BR erhebliches Einsparpotenzial auf. Auch bei der Bavaria Film GmbH wurden strukturelle und operative Defizite festgestellt. Die Aktivitäten der Bavaria Film GmbH sind über viele Gesellschaften zersplittert. Das Festhalten an unwirtschaftlichen Geschäften verhindert eine höhere Rentabilität. Über die Ergebnisse der Prüfung einzelner Tochterunternehmen der Bavaria Film GmbH wird ebenfalls berichtet.

Der ORH hat auch die Marktkonformität des BR und seiner Tochterunternehmen geprüft (Teil C). Dabei geht es darum, dass die Landesrundfunkanstalten sich nur dann kommerziell betätigen dürfen, wenn diese Tätigkeiten unter Marktbedingungen und durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften erbracht werden. Vorschläge des ORH zur Wahrung der Marktkonformität wurden von den untersuchten Unternehmen meist konstruktiv aufgenommen.

Abschließend weist der ORH auf fehlende Prüfungsrechte bei der Telepool GmbH hin und schlägt eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags vor (Teil D).

Rechtliche Grundlage für den Sonderbericht ist Art. 13 Abs. 4 Bayerisches Rundfunkgesetz. Der vollständige Sonderbericht ist unter www.orh.bayern.de abrufbar.

Bayerischer Oberster Rechnungshof, Pressemitteilung v. 08.03.2016