Gesetzgebung

Landtag: Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beschlossen

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Der federführende Ausschuss hat empfohlen, den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Durchführung einer Anhörung (LT-Drs. 17/10204 v. 25.02.2016, PDF) abzulehnen. Auf Verlangen der Mitglieder aus den Fraktionen von SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war er gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BayLTGschO gleichwohl verpflichtet, eine Anhörung zum Thema zu beschließen (LT-Drs. 17/10480 v. 10.03.2016, PDF).

Der mitberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat den o.g. Antrag gleichfalls abgelehnt, jedoch wurde auch hier auf Verlangen der Mitglieder aus den Fraktionen von SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, eine Anhörung durchzuführen und diese als gemeinsame Anhörung der Ausschüsse für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sowie für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zu gestalten.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle Hinweise 

Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier.

Der BayRVR-Wochenspiegel (erscheint montags) enthält neben jüngst veröffentlichten Leitsatzentscheidungen auch einen Überblick über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren (Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen), soweit diese voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden.