Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes (FTG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/10453 v. 10.03.2016). Er hat Zustimmung empfohlen. Als Datum des Inkrafttretens wurde der 1. Mai 2016 empfohlen.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist das auf einen Dienstag fallende 500. Reformationsjubiläum am 31.10.2017, das einmalig mit einem gesetzlichen Feiertag begangen werden soll.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle  Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Die letzte Änderung des Feiertagsgesetzes, die eine größere Öffentlichkeit fand, datiert aus dem Jahr 2013 und betraf das gelockerte „Tanzverbot“ an stillen Tagen. Vgl. hierzu insbesondere den Beitrag von Neureither, Später still in Bayern – Änderung des Feiertagsgesetzes. Zu diesem Gesetzgebungsverfahren insgesamt: vgl. hier.