Gesetzgebung

StMUV: Verfahren zur Bayerischen Natura 2000-Verordnung abgeschlossen – Scharf: Schutz der einzigartigen Naturvielfalt in Bayern

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Der Schutz der biologischen Vielfalt bewahrt die Stabilität der Ökosysteme und ist damit eine gesamtstaatliche Aufgabe von herausragender Bedeutung. Damit werden überlebenswichtige und unverzichtbare Leistungen der Natur für den Menschen gesichert sowie die Schönheit der Natur für Jedermann erlebbar erhalten. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf anlässlich der Fertigstellung der Bayerischen Natura 2000-Verordnung zum Schutz des europäischen Naturerbes.

Wir tragen große Verantwortung für das einzigartige Naturerbe in Bayern. Der Schutz unserer Natur ist aber weit mehr als ökologischer Denkmalschutz. Wir schützen die Natur auch als wertvolle ökologische Ressource für unsere Zukunft. Die neue Natura 2000-Verordnung schafft Rechtssicherheit, insbesondere auch für die Agrarförderung. Sie stellt sicher, dass die bewährten freiwilligen Instrumente des Naturschutzes, wie etwa der Vertragsnaturschutz, auch bei der Umsetzung von Natura 2000 vorrangig zur Anwendung kommen“, so Scharf.

Natura 2000 bezeichnet ein zusammenhängendes Netzwerk an Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) und Vogelschutzgebieten in Europa. Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.

Mit der Verordnung werden nun nach den Europäischen Vogelschutzgebieten auch die gemeldeten FFH-Gebiete rechtsverbindlich festgelegt. Insbesondere werden die Gebiete flächenscharf abgegrenzt und ihre Erhaltungsziele festgelegt. Vorausgegangen war ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit Bürgern, Kommunen und Verbänden. Alle Einwände wurden geprüft und berechtigte Anliegen auch der betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter so weit wie möglich berücksichtigt. Die Bayerische Natura 2000-Verordnung ist damit abgeschlossen und wird voraussichtlich am 1. April 2016 in Kraft treten. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich am Verfahren beteiligt haben, werden eine schriftliche Antwort erhalten.

Der künftige Schwerpunkt im Vollzug der Natura 2000-Bestimmungen liegt nun auf dem Gebietsmanagement. Auch hier werden die betroffenen Akteure in gewohnter Weise intensiv eingebunden. Ein besonderes Anliegen ist dabei, die beteiligten Grundeigentümer und Bewirtschafter für die Erhaltung des bayerischen und europäischen Naturerbes zu gewinnen. Die Umsetzung der im Zuge der Managementplanung festgelegten Erhaltungsmaßnahmen erfolgt wie bisher auf freiwilliger und kooperativer Basis.

Die Verordnung ist ab 1. April 2016 unter
http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/natura2000/index.htm im Internet abrufbar.

StMUV, Pressemitteilung v. 11.03.2016

Redaktioneller Hinweis

Als Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Verordnung dient (wohl) Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG. Art. 20 BayNatSchG war 2014 im Hinblick auf die rechtsverbindliche Festlegung von FFH-Gebieten geändert worden (vgl. hier). Hintergrund war ein (drohendes) Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.