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EU-Kommission: EU-Staaten sind bei Umverteilung und Neuansiedlungen von Flüchtlingen in der Pflicht

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Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) einen Überblick zum Stand der befristeten Notverteilungs- und der europäischen Neuansiedlungsregelung vorgelegt.

Darin fordert sie ein entschlossenes und schnelleres Handeln der Mitgliedstaaten, die zugesagt haben, Migranten aufzunehmen, Sicherheitsüberprüfungen nur in begründeten Fällen durchzuführen und Asylanträge zügig zu bearbeiten. Zudem müssten die Neuansiedlungen von Flüchtlingen besser koordiniert und mehr syrische Flüchtlinge aus den Lagern in der Türkei aus humanitären Gründen aufgenommen werden.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich rechtlich verpflichtet, 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, innerhalb der EU zu verteilen – eine Verpflichtung, die sie mehrfach bestätigt haben“, so der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos.

„Angesichts der sich mit jedem Tag weiter zuspitzenden humanitären Lage in Griechenland müssen die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen dringend nachkommen, um zu verhindern, dass sich die Lage für die Flüchtlinge in Griechenland weiter verschlechtert. In den nächsten Tagen und Wochen müssen deutlich mehr Flüchtlinge umverteilt werden. Die Mitgliedstaaten müssen Schutzbedürftigen zudem alternative sichere und legale Wege nach Europa öffnen und durch eine erhebliche Steigerung der Neuansiedlungen zeigen, dass sich die EU auch gegenüber Drittstaaten, die durch die Flüchtlingskrise belastet sind, solidarisch verhält.“

Bislang sind erst 937 Personen umverteilt worden (Stand: 15. März). Die Geschwindigkeit, mit der Asylbewerber aus Griechenland und Italien auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden, lässt zu wünschen übrig, auch wenn sich jetzt eine positivere Entwicklung abzeichnet. Die ersten Märzwochen, in denen 287 Personen (darunter 241 aus Griechenland) innerhalb der EU weiterverteilt wurden, zeigen, dass es schneller gehen kann, wenn die Mitgliedstaaten entschlossen handeln. Der mangelnde politische Wille der Mitgliedstaaten ist der wichtigste Faktor, der den ganzen Prozess verlangsamt. Dies zeigt sich an der begrenzten Zahl der Aufnahmezusagen und der langen Antwortzeit, so dass die Umverteilung als Alternative zu gefährlichen und irregulären Routen nicht funktionieren kann.

Ein entschlossenes Handeln aufseiten der Mitgliedstaaten, die zugesagt haben, Migranten aufzunehmen, ist dringend erforderlich, um das Tempo zu steigern. Es gibt sehr viel mehr Personen, die für eine Umverteilung in Frage kommen, als von den Mitgliedstaaten zugesagte Aufnahmeplätze. Es müssten monatlich mindestens 5600 Personen umverteilt werden, um den bisher auf der Grundlage des Verteilungsmechanismus eingegangenen Verpflichtungen zu entsprechen, was bedeutet, dass das Verfahren selbst innerhalb von maximal zwei Wochen abgeschlossen sein sollte.  Hiervon ausgehend ruft die Kommission dazu auf, bis zum nächsten Monatsbericht die Umverteilung von 6000 Personen abzuschließen.  In Anbetracht der Notlage vor Ort sollten die Umverteilungen beschleunigt werden, damit bis zum dritten Monatsbericht im Mai 20 000 Umverteilungen abgeschlossen sind.

In ihrem heutigen Bericht richtet die Kommission mehrere spezifische Empfehlungen an die Aufnahmemitgliedstaaten und bittet sie um eine Aufstockung der zugesagten Aufnahmeplätze und Reduzierung der Frist für die Antragsbearbeitung. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen nur in begründeten Fällen durchzuführen, Informationsmaterial zur Vorbereitung der Abreise bereitzustellen und so rasch wie möglich auf die Aufforderung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zur Abstellung von Fachleuten zu reagieren. Die Mitgliedstaaten sollten Präferenzen für die Aufnahme nur im Interesse einer besseren Zuordnung von Umverteilungskandidat und Aufnahmemitgliedstaat und im Interesse einer besseren Integration angeben und nicht als Grund für die Ablehnung von Umverteilungsersuchen.

Griechenland und Italien werden aufgefordert, die Anstrengungen von ihrer Seite zu verstärken, um eine zügige und effiziente Anwendung der Regelung zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der systematischen Sicherheitsüberprüfungen und der Qualität der Informationen, die die Aufnahmemitgliedstaaten erhalten. Diese beiden Länder sollten zudem ihre Koordinierungskapazitäten aufstocken, das Untertauchen von Umverteilungskandidaten unterbinden und die Modalitäten für die Verteilung unbegleiteter Minderjähriger festzulegen.

Neuansiedlung: ein abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene

Die Mitgliedstaaten müssen die laufenden Neuansiedlungsbemühungen verstärken, um sicherzustellen, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, auf geordneten und sicheren Wegen nach Europa gelangen und dort Aufnahme finden.

Den Angaben der Mitgliedstaaten und der assoziierten Dublin-Staaten zufolge sind 4555 schutzbedürftige Vertriebene in 11 Länder neu angesiedelt worden (Stand: 15. März). Die meisten teilnehmenden Staaten haben syrische Staatsangehörige aus Jordanien, Libanon und der Türkei aufgenommen. Darüber hinaus verfügen manche Länder aufgrund früherer internationaler Vereinbarungen auch über separate Neuansiedlungsprogramme.

Die Hauptschwierigkeiten ergeben sich aus dem Nebeneinander von nationalen Neuansiedlungsprogrammen und den Unterschieden bei den Auswahlkriterien, der Verfahrensdauer, den Integrationshilfen und der Anzahl der verfügbaren Neuansiedlungsplätze. Probleme bereiten auch fehlende Aufnahmekapazitäten und Verzögerungen wegen der von Drittstaaten zu erteilenden Ausreisegenehmigungen.

Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Arbeiten an der von der Kommission am 15. Dezember 2015 empfohlenen Regelung für die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge, die sich in der Türkei aufhalten, aus humanitären Gründen fortzusetzen. Von den Mitgliedstaaten und assoziierten Dublin-Staaten, die an einer Teilnahme an der Regelung interessiert sind, werden jetzt in Bezug auf den Beginn der Regelung, ihren Umfang und die Art und Weise der Verteilung konkrete politische Zusagen erwartet. Die Ausarbeitung der Standardverfahren steht kurz vor dem Abschluss, damit die Regelung, sobald eine politische Einigung erzielt wird, zügig umgesetzt werden kann.

Mit beherzten Maßnahmen hatte die Kommission 2015 einen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geleistet, mit denen die EU-Mitgliedstaaten und Nachbarländer konfrontiert sind. So schlug die Kommission erstmals vor, 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus extrem belasteten Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verteilen – ein Novum in der europäischen Migrationspolitik – und damit ein Zeichen für Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten zu setzen. In dem Bemühen um ein Gesamtkonzept zur Bewältigung der globalen Migrationskrise und um Solidarität mit in gleicher Weise betroffenen Drittstaaten zu bekunden, empfahl die Kommission gleichzeitig eine europäische Neuansiedlungsregelung [PDF] für 20 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, und eine Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus humanitären Gründen.

  • Mehr dazu in der vollständigen Pressemitteilung.
  • Zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erster Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen gelangen Sie hier (PDF).
  • Zum Stand der Umverteilungen aus Griechenland gelangen Sie hier (PDF).
  • Zum Stand der Umverteilungen aus Italien gelangen Sie hier (PDF).

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 16.03.2016