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Landtag: Wissenschaftsausschuss bemängelt Situation der Lehrbeauftragten

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Lehrbeauftragte sollten ursprünglich das Lehrangebot an Hochschulen ergänzen und einzelne Lehrveranstaltungen übernehmen. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Lehrbeauftragte übernehmen an bayerischen Hochschulen in einigen Fällen sogar bis zu 50 Prozent der gesamten Lehre. Das geht aus einem Bericht der Staatsregierung hervor, der für den Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtages angefertigt wurde und nun in der Ausschusssitzung zur Aussprache kam. Die Situation der Lehrbeauftragten wird von allen Fraktionen als kritisch eingestuft, denn die Anstellung erfolgt auf freiberuflicher Basis mit geringen Karrierechancen.

Jede Hochschule in Bayern bedient sich zur Deckung ihres Lehrangebots so genannter Lehrbeauftragter. Der Anteil der von Lehrbeauftragten übernommenen Lehrveranstaltungen variiert von Hochschule zu Hochschule, ist aber insgesamt zu hoch. Dieser Meinung sind alle Fraktionen im Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtags. An zwei Universitäten und vier Fachhochschulen gibt es sogar Fakultäten, in denen über 50 Prozent der gesamten Lehre durch Lehrbeauftragte erbracht wird. Der Anteil ist vor allem in den musischen und geisteswissenschaftlichen Fächer sowie den Sprachen hoch. In technischen Studienfächern, wo keine Einzel- oder Kleingruppenbetreuung nötig ist, ist der Anteil geringer. Die Abgeordneten beschäftigen sich im Wissenschaftsausschuss schon länger mit der Situation der Lehrbeauftragten an den Hochschulen, die mit der Hochschule weder in einem Beamten- noch in einem Angestelltenverhältnis stehen, sondern auf freiberuflicher Basis angestellt sind und all die damit verbundenen Nachteile tragen. Jetzt liegt den Abgeordneten ein Bericht der Staatsregierung zu dem Thema vor. Der Bericht trägt den Titel „Prekäre Situation der Lehrbeauftragten an bayerischen Hochschulen“ und prekär war dann auch das Adjektiv der Wahl, als es in der Ausschusssitzung zu einer Aussprache über die Situation der Lehrbeauftragten kam.

Isabell Zacharias (SPD) meint, sie habe schon von der schwierigen Situation der Lehrbeauftragten gewusst, die weder Weihnachtsgeld, noch Unterstützung bei der Krankenversicherung, noch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erhielten.

Aber das Ganze noch einmal schwarz auf weiß zu sehen, war für mich schockierend.“

Neben diesem schwierigen Arbeitsverhältnis seien aber auch die Karrierechancen sehr schlecht. Nur die wenigsten Lehrbeauftragten erhielten langfristig eine Professur.

Eine weitere Schwierigkeit für die Lehrbeauftragten ergebe sich dadurch, dass die Auszahlung oft nur einmal pro Semester erfolgt, meint Oliver Jörg (CSU) und Bernd Kränzle (CSU) kritisiert, dass die Bezahlung der Lehrbeauftragten nicht angemessen sei und sich oft auf demselben Niveau befände wie die Bezahlung von Übungsleitern z. B. im Sportunterricht. Rosi Steinberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) merkt außerdem an, dass die Lehre oft von Frauen übernommen werde, deren Partner einen großen Teil des gemeinsamen Lebensunterhalts bestreitet.

Generell sollte ein Lehrbeauftragter nicht von seinem Lehrauftrag leben müssen, sondern diesen nur nebenbei ausführen“, sagt der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) und fordert, dass die Politik jetzt reagieren müsse, da die Hochschulen, die in Personalangelegenheiten autonom handeln, nicht verantwortungsvoll gegenüber ihrem Personal seien.

Auch Verena Osgyan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fordert:

Jetzt liegen die Zahlen auf dem Tisch, spätestens jetzt müssen wir handeln!“

Sie appelliert außerdem dafür, dass die Autonomie der Hochschulen nicht für Missstände als Rechtfertigung genutzt werde, sondern, dass der Gesetzgeber jetzt Verantwortung übernehme.

Bernd Kränzle (CSU) sieht ebenso Handlungsbedarf, findet aber nicht, dass der Gesetzgeber in Aktion treten muss. Das Problem liege bei den Hochschulen, sagt er und macht den Vorschlag, dass das Staatsministerium einige Hochschulen genauer unter die Lupe nehmen solle und von den Verantwortlichen Aufklärung verlangen solle. Guter Vorschlag – finden alle Fraktionen, auch wenn über die Frage inwieweit der Gesetzgeber nun eingreifen muss, noch nicht das letzte Wort gesprochen ist: Gerade bei der Interessensvertretung der Lehrbeauftragten innerhalb der Hochschulverwaltung sieht Georg Rosenthal (SPD) eine eindeutige Zuständigkeit seitens der Politik:

Lehrbeauftragte haben auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses keinerlei Möglichkeit der Mitsprache im Verwaltungsbereich der Hochschule. Wir müssen daher auch die Kanzler der Hochschulen in die Pflicht nehmen und ein Mitspracherecht für die Lehrbeauftragten erwirken.“

Für das weitere Vorgehen schlägt der Vorsitzende Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) vor, dem Vorschlag Kränzles zu folgen und Klärung durch die Hochschulen zu fordern. Außerdem will er den Bericht des Staatsministeriums und das Ergebnis der Aussprache im Ausschuss den Hochschulen in Form eines Informationsschreibens zukommen lassen:

Wir wissen ja nicht, ob den Hochschulen die Situation ihrer Lehrbeauftragten in diesen Details bekannt ist.“

Sicher ist dagegen, dass der Ausschuss sich nicht das letzte Mal mit dem Thema beschäftigt hat.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 13.04.2016 (von Ina Friedl)

Redaktionelle Hinweise

Zu den im März 2015 beschlossenen „Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zur Förderung von Karriereperspektiven“ vgl. hier.

Zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZVG) – „Mehr Planbarkeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ vgl. hier.