Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

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Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung (LT-Drs. 17/9699) die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt. Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen (LT-Drs. 17/10935 v. 14.04.2016). Diese betreffen die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

Hiernach soll Abs. 6 Satz 1 des neu eingefügten Art. 5a BayLBG eine neue Fassung erhalten. Art. 5a regelt die Einführung objektiver Zulassungsschranken zum Vorbereitungsdienst und stellt die zentrale Änderung des Gesetzentwurfs dar. Die neue Fassung macht aus einer Ermessensentscheidung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst eine gebundene Entscheidung (Änderungen im Gesetzestext durchgestrichen bzw. fett markiert):

Art. 5a Zulassung zum Vorbereitungsdienst

(1)-(5) […] (6) 1Bewerber, die seit mindestens drei Jahren auf der Warteliste geführt und auch zum nächsten Termin weder nach Abs. 5 Satz 1 noch nach Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 zugelassen werden, können werden unabhängig von den Voraussetzungen der Abs. 1 bis 5 zum nächstmöglichen Termin in den Vorbereitungsdienst übernommen werden. […] (7)-(8) […]

Zum Wortlaut des neuen Art. 5a BayLBG vgl. hier.

Das Gesetz soll am 01.05.2016 in Kraft treten.

Ass. iur. Klaus Kohnen

Redaktionelle Hinweise

Zum aktuellen Stand bzw. Gang des Verfahrens: vgl. hier (inkl. redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen) bzw. hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Der BayRVR-Wochenspiegel (erscheint montags) enthält neben jüngst veröffentlichten Leitsatzentscheidungen auch einen Überblick über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren (Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen), soweit diese voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden.