Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Gutachten zur Europäischen Einlagensicherung – Netzer: Weitere Überzeugungsarbeit bei der EU-Kommission nötig

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Das jetzt veröffentlichte Rechtsgutachten des juristischen Diensts der EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass es möglich ist, über die Vergemeinschaftung der Europäischen Einlagensicherung per Mehrheitsbeschluss zu entscheiden. SVB-Präsident Dr. Ulrich Netzer hält den zugrundeliegenden Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf den die Kommission die Verordnung zur Einlagensicherung stützt, für keine geeignete Rechtsgrundlage:

Eine Mehrheitsentscheidung, bei der künftige Nutznießer die Nettozahler überstimmen können, ist abwegig.“

Unabhängig davon wiederholt Netzer auch seine inhaltlichen Ablehnungsgründe:

Eine komplette Zentralisierung der Einlagensicherung innerhalb der Eurozone ist gefährlich, weil man so einzelnen EU-Staaten oder Banken die Eigenvorsorge abnimmt. Das kann zu Lasten der Einleger und Kreditinstitute, letztlich auch der Steuerzahler gehen. Dies muss die Europäische Kommission anerkennen und endlich danach handeln.“

Netzer fordert erneut, zuerst die anderen Elemente der Europäischen Bankenunion sowie die bereits harmonisierten Regelungen zur Europäischen Einlagensicherung voll umzusetzen.

Noch immer gibt es Staaten, die die bereits bestehenden europäischen Gesetze nicht umgesetzt haben – dabei gelten sie seit Juli 2015. Es kann doch nicht sein, dass ein Haus hochgezogen wird, obwohl noch kräftig an den Fundamenten gearbeitet werden muss.“

Hier müsse weiterhin breite Überzeugungsarbeit bei der Europäischen Kommission geleistet werden. Vom Sparer über die Wirtschaft bis zu den Kreditinstituten dürfe der Argumentationsstrom nicht abreißen, der die Kommission zum Umdenken bewegen soll.

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 14.04.2016