Gesetzgebung

EU-Kommission: EU beschließt neue Regeln für Eisenbahnen – Mehr Wettbewerb, bessere Qualität für Fahrgäste

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Günstigere Tickets, mehr Zugverbindungen, besserer Service, mehr Innovation: Die EU hat eine neue Ära für Europas Bahnverkehr eingeläutet. Gestern (Dienstag) haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union auf neue Regeln für den europäischen Schienenverkehr geeinigt. Damit sollen die bestehenden Monopole aufgebrochen, für mehr finanzielle Transparenz gesorgt und den Bahngästen besserer Service geboten werden.

EU-Verkehrskommissarin Bulc sagte: „Im Eisenbahnsektor gab es viel zu lange keine Anreize dafür, den Bedürfnissen der Fahrgäste besser Rechnung zu tragen. Daher ist der Marktanteil der Eisenbahn stetig zurückgegangen. Eine schrittweise Marktöffnung wird nicht nur die Leistungen der Schienenverkehrsdienste verbessern, sondern auch für neue Investitionsmöglichkeiten sorgen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Schließlich dürfte sie die Europäer auch dazu motivieren, öfter auf die Bahn umzusteigen, und so zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Wenn die Eisenbahn attraktiver wird, kommt dies allen zugute.“

Das so genannte vierte Eisenbahnpaket, das die EU-Kommission 2013 vorgelegt hatte, umfasst insgesamt sechs Gesetzesvorschläge, die die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, die Öffnung des Marktes, Regeln zu staatlichen Beihilfen, die Rolle der Eisenbahnagentur, die Interoperabilität des Eisenbahnsystems sowie die Eisenbahnsicherheit neue regeln.

Nach der heutigen Einigung werden die Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr schrittweise für den Wettbewerb geöffnet. Diese Öffnung wird für Fahrgäste, Behörden und die europäische Wirtschaft insgesamt eine Reihe von Verbesserungen mit sich bringen:

1. Die Neubelebung der inländischen Eisenbahnmärkte: Die neuen Regeln sehen vor, dass alle Eisenbahnunternehmen in der EU Schienenverkehrsdienste in der gesamten EU anbieten können. Ab 2020 können neue Marktteilnehmer „kommerzielle“ Dienstleistungen anbieten. Ab 2023 sollten die zuständigen Behörden öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr durch öffentliche Ausschreibungen vergeben, die allen Eisenbahnunternehmen in der EU offenstehen.

Im Ausnahmefall können Mitgliedstaaten öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr nach wie vor direkt vergeben, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Leistungskriterien (Qualität, Pünktlichkeit usw.) erfüllt werden.

2. Mehr Flexibilität der Eisenbahnen bei der Reaktion auf Marktnachfrage und Kundenwünsche: Die Marktöffnung wird die Entstehung neuer Geschäftsmodelle fördern und das Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestalten. Der von neuen Marktteilnehmern ausgehende Wettbewerbsdruck wird die etablierten Unternehmen auch dazu zwingen, besser auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen.

Erfahrungen aus aus den Mitgliedstaaten, die ihre inländischen Märkte bereits geöffnet haben, beweisen mit häufigeren Zugverbindungen, besserem Service und niedrigeren Fahrpreisen den Nutzen für die Fahrgäste, da ist dabei zu rechnen.

3. Mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätze: Mit der schrittweisen Öffnung der inländischen Schienenverkehrsmärkte wird der europäische Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste vollendet. Das Legislativpaket wird auch Investitionen im Eisenbahnsektor fördern. Außerdem deuten Erfahrungen aus Mitgliedstaaten, in denen der Eisenbahnsektor bereits liberalisiert ist, darauf hin, dass sich die Marktöffnung positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgewirkt hat.

Diese Einigung muss nun von den Mitgliedsstaaten in den folgen Tagen angenommen werden. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen das Paket dann noch formell verabschieden. Damit wird bis Herbst 2016 gerechnet.

Weitere Informationen

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 20.04.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu Stellungnahmen im Kontext des 4. Eisenbahnpakets vgl. hier.