Gesetzgebung

Bund & Länder: Sonderkonferenz zur Asyl- und Flüchtlingspolitik – Beschlüsse und gemeinsames Integrationskonzept

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Am 22.04.2016 trafen sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu einer Sonderkonferenz in Berlin. Auf der Tagesordnung stand die Asyl- und Flüchtlingspolitik (Schwerpunkt Integration). Die Tagung fand unter Leitung des Präsidenten des Bremer Senats, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, statt. Bremen ist bis Herbst 2016 Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Im Anschluss fand im Bundeskanzleramt eine Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin statt. Hierbei fasste man nachstehend (unter A.) wiedergegebene Beschlüsse. Zudem verständigten sich Bund und Länder auf ein „Gemeinsames Konzept für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ (dazu unter B.).

Die Aufnahme und Integration der immens hohen Zahl von Asyl- und Schutzbegehrenden wurde von der Bundeskanzlerin als „gesamtstaatliche Aufgabe“ bezeichnet, an deren Kosten sich der Bund „substanziell beteiligen“ werde. Über die Kostentragung durch Bund und Länder soll im Rahmen einer Sonderministerpräsidentenkonferenz am 31. Mai entschieden werden.

Ass. iur. Klaus Kohnen

A. Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 22. April 2016

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschließen das „Gemeinsame Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“. Bund und Länder werden die dort vereinbarten Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zügig durch gesetzgeberische und andere Maßnahmen umsetzen und über den Stand der Umsetzung in der nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni 2016 berichten.

2. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen ferner die „Eckpunkte für ein Integrationsgesetz“ zur Kenntnis. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf zeitnah vorlegen mit dem Ziel, dass das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abgeschlossen wird.

3. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die Wohnsitzzuweisung an anerkannte Schutzberechtigte, die von Sozialleistungen abhängig sind und die noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert sind, in einem zweistufigen Verfahren erfolgt.

Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens entsteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme in dem Land der Erstzuweisung nach dem Königsteiner Schlüssel. In einer zweiten Stufe erhalten die Länder die Möglichkeit einer administrativ unaufwändigen Zuweisung eines konkreten Wohnsitzes, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgung mit angemessenem Wohnraum und damit auch zur besseren Integration erforderlich ist.

Auch zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Länder entweder einen bestimmten Wohnsitz zuweisen können oder den Zuzug in Gebiete untersagen können, in denen mit erhöhten Segregationsrisiken zu rechnen ist.

Kriterien für diese Zuweisung sind die Erleichterung der Versorgung mit angemessenem Wohnraum, der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse sowie die Lage am örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Der Bezug öffentlicher Leistungen wird an die Einhaltung der Verpflichtung geknüpft.

Zu den Einzelheiten des Verfahrens, einer möglichen Befristung der Wohnsitzzuweisung, einer möglichen Länderöffnungsklausel, des Anwendungsbereichs, den Kriterien der Zuweisung und den Maßstäben ihrer Aufhebung sowie möglicher Sanktionen soll noch vor dem Kabinettsbeschluss eine Bund/Länder-Abstimmung erfolgen.

4. Im Rahmen der hohen Zugänge von Asylbewerbern und Flüchtlingen sind auch viele unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen.

Grundgesetz und internationale Konventionen verpflichten den deutschen Staat, das Kindeswohl von unbegleitet einreisenden Minderjährigen zu gewährleisten. Er tritt insofern an Eltern statt, genauso wie bei einheimischen Kindern ohne Familie.

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wird die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen sichergestellt. Deren angemessene, bedarfsgerechte und flexible Versorgung stellt Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Vielfach haben die Betroffenen spezifische Bedarfe. Diese können sich von den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen unterscheiden, die vom Jugendamt aus ihren Familien heraus in Obhut genommen werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind Integration und Verselbständigung wichtige Ziele.

Vor diesem Hintergrund prüfen Bund und Länder gemeinsam, wie dem Umstand der spezifischen Bedarfe Rechnung getragen und die Steuerungsmöglichkeiten mit Blick auf die Kostenentwicklung und die Ausgestaltung durch die Länder verbessert werden können. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder werden sich in ihrer gemeinsamen Besprechung am 12. Mai 2016 mit dem Ergebnis dieser Überprüfung befassen.

5. Aufnahme und Integration der hohen Zahl von Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellen Bund, Länder und Kommunen auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen. Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die Integrationsaufgabe wird in dem „Gemeinsamen Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ beschrieben.

Der Bund erkennt an, dass Länder und Kommunen dadurch strukturell und dauerhaft zusätzlich belastet sind. Die Länder erkennen an, dass die Bewältigung der Flüchtlingskrise auch für den Bund außergewöhnliche Kosten ausgelöst hat.

Bei den Ländern fallen insbesondere Kosten an für

  • Aufnahme und Unterbringung, incl. Anschlussunterbringung in Kommunen
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Außerschulische und schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Wohnen
  • Integration
  • Ausländerangelegenheiten, Inneres und Justiz einschließlich der Rückkehrkosten.

Der Bund wird sich an diesen Kosten substantiell beteiligen. Nach Ansicht der Länder sollte dieses mindestens in Höhe einer hälftigen Beteiligung erfolgen. Der Bund wird diese Forderung der Länder mit Blick auf die Gesamtbelastung für Bund, Länder und Kommunen durch diese gesamtstaatliche Aufgabe bewerten. Bund und Länder werden eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Am 12. Mai 2016 werden der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder die dafür notwendige Beschlussfassung vorbereiten.

Außerdem wird der Bund die Kommunen bei den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte deutlich stärker entlasten.

Auf dieser Grundlage entscheiden die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Länder am 31. Mai .2016 über eine entsprechende Beteiligung des Bundes an den Kosten von Ländern und Kommunen.

Protokollerklärung Thüringen:

Integration kann nur dann gelingen, wenn die zu integrierenden Menschen die Chance zu ökonomischer, gesellschaftlicher und politischer Teilhabe bekommen.

Dazu bedarf es guter Angebote zu Spracherwerb, Bildung und Ausbildung und zur politischen Partizipation. Die Erfahrung zeigt, dass repressive Maßnahmen – wie Leistungskürzungen und prekärer Aufenthaltsstatus – die Menschen verunsichern und verhindern, dass sie belastbare Planungen ihrer beruflichen und sozialen Integration vornehmen können. Dadurch werden Integrationserfolge unnötig gefährdet. Die Unterscheidung zwischen guter und schlechter Bleibeperspektive und der daraus folgenden Konsequenz hinsichtlich der Teilhabe an Integrationsmaßnahmen trägt dem Umstand, dass ein Großteil auch jener Menschen mit schlechter Bleibeperspektive tatsächlich über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in Deutschland bleiben, nicht hinreichend Rechnung. Thüringen hält nach wie vor eine Altfallregelung für jene Menschen für notwendig, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist sind und noch immer keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Insofern wird auf die Protokollerklärung zur Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 28. Januar 2016 verwiesen. Eine Wohnsitzzuweisung ist nur dann zu akzeptieren, wenn sie eine bessere Integration ermöglicht und nicht als faktisches Integrationshindernis ‎wirkt. Anzustreben sind, vor allem für junge Menschen, Integrationsvereinbarungen, die eine individuelle Integrationsentwicklung ermöglichen.

Hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens erklärt Thüringen, dass mit der Verabschiedung des MPK-Beschlusses keine Präjudizierung der Haltung im Bundesrat verbunden ist.

Protokollerklärung der Länder Saarland, Sachsen, Hessen und Bayern:

Die Länder sind der Auffassung, dass Bund und Länder gemeinsam prüfen sollten, wie eine eigenständige Regelung gefunden werden kann, die das Anliegen von Ländern und Kommunen und die Interessen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge angemessen berücksichtigt. In diesem Rahmen soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, eigenständige Standards zu setzen.

Freitag, 22.04.2016

B. Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen

Grundsätze der Integrationspolitik

Deutschland wird als starkes und attraktives Land mit robuster Wirtschaftskraft, hohen rechtsstaatlichen, sozialen und ökologischen Standards sowie einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft wahrgenommen. Deshalb erhoffen sich viele Flüchtlinge, die aus unterschiedlichen Gründen ihr Heimatland verlassen, Schutz und Perspektive gerade in unserem Land. Das zeichnet Deutschland aus – und stellt unser Land vor eine große Herausforderung. Damit wir die Situation erfolgreich meistern, müssen viele Aufgaben auf allen staatlichen Ebenen gleichzeitig bewältigt werden; von der internationalen Fluchtursachenbekämpfung bis zur Unterbringung vor Ort. Hier haben Bund, Länder und Kommunen mit der Aufnahme von rund einer Million Flüchtlingen in 2015 Herausragendes geleistet. Eine wichtige Aufgabe ist die Integration derjenigen Flüchtlinge, die mittelfristig oder dauerhaft bei uns bleiben.

Eine erfolgreiche Integration ist gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel eine große Chance für unsere Gesellschaft. Viele Menschen sind auch bereit, sich ehrenamtlich in diese Aufgabe einzubringen. Diesen gilt unser besonderer Dank. Ebenso bedarf es erheblicher öffentlicher Ressourcen, vom Integrations- und Sprachkurs über das Bildungssystem bis zur Arbeitsmarktintegration genauso wie für die Schaffung von Wohnraum und die Unterstützung der gesellschaftlichen Integration. Dabei sind nicht nur Ehrenamt und finanzielle Mittel, sondern auch Infrastrukturen und qualifiziertes Personal eine knappe Ressource. Deshalb ist eine spürbare und dauerhafte Reduzierung der Flüchtlingszahlen erforderlich, damit Integration auch künftig gelingen kann.

Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, wollen wir möglichst zügig in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt integrieren. Deshalb ist ein schneller Abschluss des Asylverfahrens wichtig. Denn spätestens mit der Anerkennung als Schutzberechtigte/r stehen alle Wege zur Qualifizierung und Integration sowie der Arbeitsmarktzugang offen. Sofern trotz guter Bleibeperspektive eine zügige Anerkennung nicht erreicht werden kann, wollen wir bereits während des laufenden Asylverfahrens mit den Integrationsmaßnahmen beginnen.

Auf den Flüchtlingsrouten kommen auch Menschen zu uns, die nicht vor Verfolgung fliehen und daher keine Perspektive auf Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigte/r haben. Sie erhalten bei uns kein Aufenthaltsrecht, denn das Asylverfahren ist kein legitimer Weg der Arbeitsmigration. Entsprechend steht ihnen der Weg zu den Maßnahmen der Integration in den Arbeitsmarkt grundsätzlich nicht offen. Darüber müssen die Betroffenen schnell Klarheit haben und Ausreisemöglichkeiten zur Rückkehr in ihre Herkunftsländer aufgezeigt bekommen. Dazu werden wir weiterhin auch Ansätze der Rückkehrberatung fördern. Zudem kommt dabei der Schaffung von Perspektiven nach der Rückkehr eine besondere Bedeutung zu. Deshalb wollen wir auch vermeiden, dass für diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, der Aufenthalt in Deutschland ungenutzt und untätig verstreicht. Auch sie wollen wir frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten sowie die Gepflogenheiten unseres Landes aufklären, um Konflikte während des Aufenthaltes zu vermeiden. Darüber hinaus wollen wir ihnen außerhalb des Arbeitsmarktes Betätigungsmöglichkeiten eröffnen, die zu beherrschen ihnen im Heimatland nützlich sein kann. Wer seine Ausreisepflicht jedoch nicht freiwillig erfüllt, muss zurückgeführt werden und erhält bei selbst zu vertretendem Ausreisehindernis nur reduzierte staatliche Leistungen.

Viele Flüchtlinge kommen gerade nach Deutschland, weil sie unsere Werte und unser Land schätzen. Sie strengen sich an, unsere Sprache zu erlernen, respektieren selbstverständlich unsere Regeln und bemühen sich mit aller Kraft, arbeiten zu können, um sich in Deutschland ein neues, besseres Leben aufzubauen. Diesen Integrationswillen wollen wir fördern und unterstützen, wir fordern ihn aber auch ein. Die Einhaltung unserer Gesetze und die Achtung unserer Werte sind unabdingbar für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens. Deshalb wird die Bundesregierung ein Integrationsgesetz vorlegen, in dem Rechte und Pflichten klar definiert werden und auch integrationsfördernde Aspekte sowie rechtliche Konsequenzen geregelt werden, die aus der Nichteinhaltung von Pflichten resultieren.

Ein wesentlicher Leitgedanke unserer Integrationspolitik ist die Gerechtigkeit sowohl gegenüber denjenigen, die als Flüchtlinge bei uns anerkannt wurden, als auch gegenüber der einheimischen Bevölkerung. Deshalb werden wir weiterhin überall da, wo Teile der einheimischen Bevölkerung einen gleichartigen Förderbedarf haben wie Flüchtlinge, etwa beim sozialen Wohnungsbau, der Kinderbetreuung oder bei der Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktintegration, die Fördermaßnahmen so ausgestalten, dass sie beiden Gruppen zugutekommen.

Mit der Integrationspolitik beginnen wir nicht erst heute. Zahlreiche Instrumente und Maßnahmen haben wir über viele Jahre entwickelt. Es bedarf einer kontinuierlichen Anpassung der Regelsysteme und der Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Sprachförderung, Integrationskurse, Bildung, Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt sowie beim Wohnungsbau. Das Instrumentarium werden wir passgenau einsetzen, praxisgerecht verzahnen und über die nächsten Jahre zielgerichtet ausbauen.

Deutschland kann die großen Herausforderungen nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller staatlichen Ebenen bestehen.

Im Rahmen der Gespräche über eine stärkere Beteiligung des Bundes an den durch die Flüchtlingssituation bedingten Mehrkosten von Ländern und Kommunen wird eine Lösung erarbeitet werden, die auch eine faire Lastenteilung hinsichtlich der Integrationsaufwendungen beinhaltet.

A. Gesellschaftliche Integration, Rechte und Pflichten, Ehrenamt

Die gesellschaftliche Integration von Menschen aus Weltregionen mit anderen kulturellen und religiösen Prägungen stellt uns vor eine besondere Aufgabe. Dies dient der Entfaltung der Potentiale des Einzelnen in unserer Gesellschaft genauso wie dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft insgesamt. Um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen, müssen Werte wie Menschenwürde, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und Toleranz von Beginn an umfassend und verbindlich vermittelt werden.

Extremistischen, rassistischen, antisemitischen, sexistischen, diskriminierenden und demokratiefeindlichen Haltungen und Handlungen treten wir entschieden entgegen. Lebenswelten, die eine Radikalisierung begünstigen, müssen wir bestmöglich vermeiden. Problemstadtteile und Parallelgesellschaften dürfen gar nicht erst entstehen.

Deshalb zielt unser gesamtstaatliches Integrationsbemühen darauf ab, Rechte und Pflichten allen in Deutschland Ankommenden früh zu vermitteln, um mögliche Probleme von Anfang an zu vermeiden.

Es ist das gemeinsame Interesse unserer Gesellschaft und der Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, dass ihre Integration zügig gelingt. Deshalb müssen Integrationskurse möglichst frühzeitig beginnen, und es muss sichergestellt werden, dass Frauen und Männer, insbesondere auch diejenigen mit Kindern, in gleichem Maße Zugang dazu haben und auch Themen wie „Gleichberechtigung“ behandeln. Weiterhin ist es wichtig, dass Menschen, die oftmals noch kein klares Bild von unseren behördlichen Verfahren und Zuständigkeiten sowie von unserem Arbeitsmarkt haben, in lokalen Integrationsanlaufstellen umfassende Beratung erhalten und unterstützt werden, eine realistische individuelle Strategie für das Gelingen ihrer Integration zu entwickeln.

Die Kommunen leisten Überragendes bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort. Dies fordert Infrastrukturen, Personal und finanzielle Ressourcen. Deshalb sind die Unterstützung der Kommunen und eine verlässliche Perspektive hinsichtlich des mittelfristigen Verbleibs von anerkannt Schutzberechtigten in den jeweiligen Kommunen wichtig. Bei der Integration sollen die Potentiale ländlicher Regionen, insbesondere im Hinblick auf Wohnraum, Arbeitsplätze, Integrationsangebote und gesellschaftlichen Zusammenhalt angemessen berücksichtigt werden.

Der Integrationskraft von Frauen und Familien kommt besondere Bedeutung zu. Ihre besonderen Belange wollen wir deshalb berücksichtigen. Konzepte und Strategien werden gefördert, die den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt zum Ziel haben.

Unterstützt werden die professionellen Integrationsbemühungen vor Ort durch das Ehrenamt. Das große ehrenamtliche Engagement tausender Menschen trägt maßgeblich dazu bei, die Herausforderungen bei der Integration zu bewältigen. Kirchen und Religionsgemeinschaften, Sport- und Kulturvereine, die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, die Einrichtungen und Dienste der Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Migrantenorganisationen und viele Hilfsorganisationen leisten neben zahlreichen weiteren Akteuren und vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Integration. Darin wollen wir sie bestärken.

Ein wichtiger Teil der Integration ist es auch, mehr Schutzberechtigte sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive für das Ehrenamt zu mobilisieren.

Migrantenorganisationen und Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger in Deutschland leben, müssen wir verstärkt als Brückenbauer anerkennen und gewinnen. Wir wollen die Begegnung der verschiedenen Kulturen und Religionen in der Gesellschaft fördern, versachlichende Impulse für den öffentlichen Diskurs setzen, Polarisierungs- und Radikalisierungstendenzen entgegenwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Angesichts des reichen und dichten Netzes an Museen, Theatern und anderen Kultureinrichtungen sollen deren Angebote, Ideen und Erfahrungen sowie die vielfältigen Programme zur kulturellen Bildung systematisch für die kulturelle Integration genutzt werden.

Deshalb werden wir

1. mit einem Ankunftspaket und digitalen Angeboten dafür sorgen, dass eine frühzeitige Aufklärung über Rechte, Pflichten und Gepflogenheiten in Deutschland erfolgt.

2. die Sprach- und Integrationskurse sowie die Migrationsberatung bedarfsgerecht ausbauen.

3. die vorhandenen Kompetenzen und Qualifikationen möglichst frühzeitig und umfassend erheben, um die richtige Weichenstellung für Ausbildung, Studium und Arbeitsmarkt vorzunehmen.

4. ein Integrationsgesetz erarbeiten. Dieses soll Hürden beseitigen und Fördermöglichkeiten aufzeigen, um das zügige Gelingen von Integration in unsere Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Der Bund wird ein Gesetz vorlegen, welches – um für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte einen zusätzlichen Integrationsanreiz zu schaffen – vorsieht, dass eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nur erteilt wird, wenn der anerkannte Flüchtling seinerseits Integrationsleistungen erbracht hat. Die dafür erforderlichen Bedingungen werden soweit wie möglich denjenigen angeglichen, die für andere Ausländer gelten (Sprache, Ausbildung, Arbeit, keine Sicherheitsbedenken). Bei der Ausgestaltung wird die besondere Lage der Flüchtlinge berücksichtigt. Ferner wird die Lage im Herkunftsland berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, welche Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz daraus erwachsen sollten, wenn Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund abgelehnt oder abgebrochen werden.

5. Rechtssicherheit hinsichtlich der Inanspruchnahme der an die Aufenthaltsgestattung bzw. an den gestatteten Aufenthalt geknüpften Rechte und Fördermaßnahmen, z.B. der möglichst frühzeitige Zugang zu Integrationsmaßnahmen, zum Arbeitsmarkt und zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, schaffen.

6. die bedarfsgerechte Einrichtung von Integrationsanlaufstellen befördern, an die sich insbesondere Flüchtlinge, aber zum Beispiel auch Arbeitgeber wenden können, um wichtige Fragen bei der Integration in einem frühen Stadium gebündelt zu klären. Eine Sonder-Arbeitsgruppe erarbeitet Leitlinien, die als Unterstützung für die Ausgestaltung vor Ort dienen. Hierbei wollen wir die erforderliche Flexibilität in Abhängigkeit von den örtlichen Besonderheiten gewährleisten. Um bei der Klärung von Fragen in der Praxis effizient helfen zu können, sollten an solchen zentralen Anlaufstellen möglichst die Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Kommunen sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Blick auf ihre jeweiligen originären Zuständigkeiten beteiligt sein.

7. die Möglichkeit einer Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte mit dem Ziel des Gelingens der Integration vor Ort sowie der Planungssicherheit für die Kommunen schaffen. Zur Umsetzung prüfen wir auch eine Ermächtigungsgrundlage zur Regelung der landesinternen Verteilung.

8. das Engagement der Verbände und Initiativen, der vielen ehrenamtlich Tätigen und der Migrantenorganisationen durch das breite Spektrum an Programmen auch künftig unterstützen.

9. weiterhin regelmäßig die Gesundheitssituation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf der Grundlage gesicherter Daten ermitteln. Damit sichern wir die öffentliche Gesundheit und stärken den Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung.

B. Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt

Schutzberechtigte sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, die über geeignete berufliche Qualifikationen verfügen, sollen schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden. Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich bestehende Qualifikationen festzustellen und deren formale Anerkennung voranzutreiben. Zügige Anpassungsqualifizierungen und berufsbezogene Sprachförderung helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Gerade in Fällen, wo die Arbeitsmarktintegration besonders zügig gelingt, ist es eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Unternehmen, die gesellschaftliche Integration berufsbegleitend weiter voranzutreiben. Dazu gehören innerbetriebliche Angebote genauso wie die Vereinbarkeit von Integrationsmaßnahmen mit der Berufstätigkeit.

Ein großer Teil der Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive verfügt jedoch noch nicht über Qualifikationen, die den zum Teil hohen Fachkräfteansprüchen des deutschen Arbeitsmarktes genügen. Insbesondere für die große Zahl an jungen Erwachsenen kommen je nach Einzelfall sowohl das Nachholen schulischer Bildung, die Heranführung an die berufliche Ausbildung als auch die klassischen Förderinstrumente zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Betracht. Dabei gilt für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und einheimische Arbeitssuchende gleichermaßen: Die entsprechenden Instrumente müssen bedarfsgerecht eingesetzt und weiterentwickelt werden, damit sie passgenau und in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Bei der Nachqualifizierung werden wir Berufe, in denen ein Fachkräftebedarf besteht, besonders berücksichtigen.

Deshalb werden wir

10. die Instrumente des SGB II und III passgenau zur Bewältigung der Integrationsaufgaben einsetzen und bei Bedarf weiterentwickeln.

11. dafür sorgen, dass für Leistungsberechtigte im Asylbewerberleistungsgesetz Arbeitsgelegenheiten konsequent angeboten und genutzt werden. Wir wollen außerhalb des Arbeitsmarktes Betätigungsmöglichkeiten eröffnen, um den Tagesablauf durch eine Beschäftigung zu strukturieren, das Selbst- und Verantwortungsbewusstsein zu stärken und eventuell Fertigkeiten zu vermitteln, die ihnen im Heimatland nach der Rückkehr nützlich sein können. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie für vollziehbar ausreisepflichtige Personen.

12. für Ausländer mit formalen ausländischen Berufsabschlüssen die Unterstützung und Förderung im Berufsanerkennungsverfahren und für Anpassungsqualifizierungen weiter ausbauen, ohne dadurch Einheimische zu benachteiligen. Die Länder statten die staatlichen Anerkennungsstellen angemessen aus, um die zu erwartende Steigerung von Anträgen zügig und kompetent zu bearbeiten. Die nichtstaatlichen Anerkennungsstellen werden aufgefordert, dies gleichfalls zu tun.

13. die Vereinbarkeit von Integrationskursen, der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Maßnahmen der Berufsorientierung, der Ausbildung sowie der Beschäftigung in Betrieben miteinander verbessern.

14. junge schulpflichtige Schutzberechtigte sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive beim Übergang von der Schule ins Berufsleben verstärkt unterstützen. Nicht mehr Schulpflichtige sollen durch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und spezielle Bildungsangebote für eine Berufsausbildung vorbereitet werden. Ziel ist die Vermittlung in eine Berufsausbildung.

15. unnötige Hürden beim Zugang in Beschäftigung nach Möglichkeit abbauen. Eine verstärkte Konkurrenzsituation bei Tätigkeiten, die nur einfache berufliche Qualifikationen erfordern, wollen wir vermeiden. Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden. In Folge dessen ist in diesem Zeitraum auch eine Zulassung für eine Tätigkeit in der Leiharbeit möglich. Dies gilt, wenn die Arbeitslosigkeit bezogen auf das jeweilige Bundesland unterdurchschnittlich ist und für das Gebiet eines Bereichs der Arbeitsagentur in diesem Bundesland. Für die Stadtstaaten finden wir geeignete Sonderlösungen.

16. die Förderung der betrieblichen Ausbildung insbesondere für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum weiter öffnen. Die berufsbildenden Schulen werden als Scharnier zwischen schulischer und betrieblicher Integration sowie bei der Vermittlung von Basiskompetenzen gestärkt und besser mit Sprachangeboten verzahnt.

Die Berufsausbildung ist ein wertvoller Baustein zum Einstieg in eine dauerhafte Beschäftigung. In einem nächsten Gesetzgebungsvorhaben werden wir mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe schaffen. Junge Flüchtlinge und deren Eltern sollen möglichst frühzeitig über die Chancen einer beruflichen Qualifizierung informiert werden.

17. für Schutzberechtigte sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, die einer einfachen Tätigkeit nachgehen, obwohl ein qualifizierter Berufsabschluss durch Anerkennung oder Nachqualifizierung für sie erreichbar ist, verstärkt berufsbegleitende Qualifizierungsangebote nutzen.

C. Frühkindliche Bildung, Schule, Hochschule

Für die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen stellen das schnellstmögliche Erlernen der deutschen Sprache, eine frühzeitige Integration in das System der Kindertageseinrichtungen, die frühzeitige Vermittlung guter Schulbildung und eine anschließende berufliche Orientierung die entscheidenden Grundlagen zur Integration dar. Für junge Erwachsene stellt die Ausbildung in Betrieben oder an Hochschulen die Voraussetzung für eine Integration in das Berufsleben mit dem Ziel einer eigenständig abgesicherten Lebensführung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit dar.

Deshalb werden wir

18. zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung schaffen, um eine zeitnahe Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Dabei soll eine möglichst alltagsintegrierte sprachliche Bildung erfolgen. Es bedarf auch zusätzlicher Stellen für pädagogische Fachkräfte.

19. die Integration junger Flüchtlinge in die schulischen Regelangebote weiter verbessern. Die Länder werden, wo nötig, zusätzliche Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter sowie Schulpsychologinnen und -psychologen einstellen. Überdies soll jungen Flüchtlingen ein Zugang zu Angeboten der Ganztagsbetreuung von Schulkindern ermöglicht werden. Ergänzend sollen Flüchtlingskindern bei Bedarf begleitende Sprachlernangebote unterbreitet werden. Die Länder werden prüfen, ob eine Ausweitung der Beschulung auch über das schulpflichtige Alter hinaus mit Blick auf den weiteren Integrationsprozess sinnvoll ist.

20. dafür sorgen, dass das Thema Islam in einem die Toleranz gegenüber anderen Religionen und die Integration fördernden Sinne an den Schulen und an außerschulischen Einrichtungen behandelt wird.

21. mögliche fluchtbedingte Hindernisse, die studierfähige Flüchtlinge von der Aufnahme eines Studiums oder einer studienvorbereitenden Maßnahme abhalten, identifizieren und abbauen. Es soll geprüft werden, ob und inwieweit Studienorientierung und -begleitung bedarfsgerecht auszubauen sind. Eine qualitative Absenkung der Anforderungen für den Zugang zu den Hochschulen ist ausgeschlossen. Deshalb sollte der Hochschulzugang über etablierte und harmonisierte Verfahren zur Kompetenzfeststellung erfolgen.

22. die islamische Theologie in Lehre und Forschung an geeigneten staatlichen Hochschulen etablieren, um die wissenschaftliche Auseinandersetzung über den Islam und des Islam selbst mit den Grundlagen des Religionsverständnisses in Deutschland zu befördern.

D. Wohnungsbau und Quartierfragen

Gutes Leben und Zusammenleben findet in stabilen, gemischten Quartieren, Gemeinden und Nachbarschaften statt. Hier entscheidet sich, ob Integration gelingt. Bezahlbarer Wohnraum und gute Wohnumfeld-Infrastrukturen sind eine wesentliche Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander – sowohl für alle hier bereits lebenden Bürgerinnen und Bürger sowie im Anschluss an die Erstunterbringung für alle mittel- oder langfristig in Deutschland bleibenden Flüchtlinge. Daher wollen wir möglichst kurzfristig zusätzliche Wohnungsbauimpulse setzen, die allen in Deutschland zu Gute kommen. Deshalb werden wir

23. weitere Maßnahmen prüfen, die Bauen einfacher und kostengünstiger machen.

24. einen neuen Baugebietstyp schaffen, der planerische Gestaltungsspielräume erweitern und eine stärkere Verdichtung und Nutzungsmischung ermöglicht.

25. die Bereitstellung von Bauland optimieren. Die Länder werden gemeinsam mit den Kommunen prüfen, inwieweit sie Bauland verbilligt bereitstellen, sowie wie in Raumordnungs- bzw. Bebauungsplänen und in Förderprogrammen Maßnahmen der Nachverdichtung, des Anbaus und der Aufstockung stärker berücksichtigt werden können. Der Bund stellt Kommunen und kommunalen Gesellschaften über Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereit. Der Bund wird weitere Erleichterungen bei der Ausweisung von Wohnbauland prüfen.

26. den sozialen Wohnungsbau vorantreiben. Die Verdopplung der Kompensationsmittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung auf insgesamt über vier Milliarden Euro für den Zeitraum 2016 bis 2019 ist dabei eine zentrale Maßnahme. Wie in der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. September 2015 vereinbart, werden die Länder diese zusätzlichen Kompensationsmittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau verwenden und regelmäßig über die Wohnraumförderung berichten. Darüber hinaus stellt der Bund jährlich eine weitere halbe Milliarde Euro für Wohnungsbau zur Verfügung.

27. eine zeitlich befristete Möglichkeit für Sonderabschreibungen im Mietwohnungsbau in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten schaffen. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sollte zügig abgeschlossen werden. Bund und Länder prüfen flankierende Maßnahmen, um die Investitionsbedingungen im Wohnungsbau allgemein zu verbessern.

28. die Schaffung und Sanierung von Wohnraum von Beginn an durch eine aktive Stadtentwicklungs- und Integrationspolitik begleiten. Wir wollen die Stadtentwicklungspolitik vor Ort mit Instrumenten der Wohnungs-, Arbeitsmarkt-, Familien-, Bildungs-, und Gesundheitspolitik verknüpfen, um das Entstehen von Problemvierteln in den Städten, aber auch in kleineren ländlichen Gemeinden, durch vorausschauende Planung zu verhindern. Städtebauliche Maßnahmen tragen so auch zu mehr Sicherheit im Wohnumfeld bei. Eine neue „ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt“ soll das Zusammenwirken vor Ort bündeln und effizienter gestalten.

Allgemeiner Hinweis: Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Bundeshaushalt oder die Länderhaushalte stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

Freitag, 22. April 2016