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Bayerischer Gemeindetag: Zweitwohnungssteuer – Mündliche Verhandlung des VGH am 27.04.2016

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Am 27.4.2016 findet die mündliche Verhandlung über die pauschalierte Erhebung der Zweitwohungssteuer beim Verwaltungsgerichtshof statt. Es ergeht noch kein Urteil.

Der Bayerische Gemeindetag fordert, die bewährte und praktikable Regelung zur Erhebung einer Zweitwohungssteuer in Bayern beizubehalten,“ sagte Dr. Franz Dirnberger.

Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden mit Zweitwohungungssteuer in Bayern wendet die Mustersatzung an. Die Mustersatzung wurde unter Federführung des Bayerischen Gemeindetags erstellt. Sie beinhaltet ein sogenanntes Stufenmodell zur Ermittlung des Mietwertes. Die Stufen legt jede Gemeinde selbst fest.

Der Bayerische Gemeindetag geht davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München über die Staffelung aufheben wird. Im Übrigen hatte der VGH eine Staffelung bereits gebilligt.

Wenn die Staffelung nicht mehr gebilligt werden würde, müssten die Gemeinden jedes Jahr den „Wohnwert“ aller Zweitwohnungen in ihrere Gemeinde ermitteln und prüfen, ob sich die Miete verändert hat, um so den „richtigen“ Steuersatz berechnen zu können. Bei Eigentumswohnungen müssten die Kosten geschätzt werden. Dies würde einen riesigen Verwaltungsaufwand erzeugen.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 27.04.2016