Gesetzgebung

Landtag: Innen- und Rechtsausschuss – Anhörung zu neuem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG)

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Bei einer gemeinsamen Anhörung des Innen- und des Rechtsausschusses haben die geladenen Experten empfohlen, am Entwurf der Staatsregierung für ein neues bayerisches Verfassungsschutzgesetz mehrere Änderungen vorzunehmen. Über deren Umfang gingen die Meinungen der Fachleute allerdings auseinander. Nach dem Willen der Staatsregierung soll der Verfassungsschutz vor allem zur Terrorabwehr neue Befugnisse bekommen. Kernpunkte sind der Zugriff auf Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung sowie erweiterte Befugnisse für V-Leute und verdeckte Ermittler und beim Lauschangriff auf Wohnungen.

Die deutlichste Kritik an dem Gesetzentwurf äußerte der Leiter des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft in Karlsruhe, Matthias Bäcker. Er bezeichnete den Zugriff auf Vorratsdaten als „nicht mit Bundesrecht vereinbar“, da der Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse habe. Auch die Ermächtigungen zur Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung von Computern verfehlten in mehrfacher Hinsicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Letzten Endes darf der Verfassungsschutz hier machen, was er will“, warnte Bäcker.

Bei diesem schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte müsse der Nachrichtendienst aber „rechtlich konkret angeleitet“ werden. Die Herabsetzung der Einsatzschwellen für V-Leute und verdeckte Ermittler bewertete Bäcker als „nicht verfassungskonform“, weil dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in individuelle Grundrechte bedeuteten.

Ähnlich kritisch gab sich der Richter am Landgericht München I, Markus Löffelmann. Er sah in dem Entwurf an vielen Stellen zu weit gehende Eingriffe in Grundrechte der Bürger, die dem Gebot der Verhältnismäßigkeit widersprächen und die Gefahr des Datenmissbrauchs durch den Verfassungsschutz erhöhten. Durch viele kleinteilige Ausnahmeregelungen drohe die Praktikabilität des Gesetzes in der Rechtsprechung verloren zu gehen, meinte Löffelmann zudem. Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri erkannte in dem Gesetz Lücken in den Regelungen zur Datenspeicherung und einen Abbau von Schutzrechten der Bürger vor staatlichem Zugriff. Als kritisch wertete Petri, dass die Kontrollrechte des Landtags gegenüber dem Verfassungsschutz weiter eingeschränkt werden sollen.

Der Augsburger Jura-Professor Josef Franz Lindner sah in dem Gesetzentwurf dagegen eine „überzeugende Rechtssystematik“. Es seien nur kleinere Anpassungen an die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich. Insgesamt sprach Lindner sogar von „rechtsstaatlichen Fortschritten“. Sein Kollege Ferdinand Wollenschläger ergänzte, aus seiner Sicht seien die geplanten Regelungen verfassungsrechtlich weitestgehend nicht zu beanstanden. Dies gelte für alle kritischen Bereiche von der Verwendung der Verkehrsdaten über den Einsatz von V-Leuten bis zur Übernahme von Kompetenzen zur Bekämpfung der Organisisierten Kriminalität durch den Verfassungsschutz.

Juristisch einig waren sich alle Experten, dass das neue Gesetz Unterschiede bei der Schutzwürdigkeit von beruflichen Geheimnisträgern wie Anwälten oder Journalisten treffen und Informationsrechte des Parlaments über die Arbeit des Verfassungsschutzes einschränken dürfe. Hier handle es sich im Rahmen der bestehenden Gesetze um rein politische Entscheidungen.

Die Opposition sah sich durch die Experten zum Teil in ihrer Kritik an dem Gesetzentwurf bestätigt. So sagte Katharina Schulze (Bündnis 90/Die Grünen), dass damit die Rechte des Verfassungsschutzes zu Lasten der Rechte der Bürger ausgeweitet würden. Zahlreiche Regelungen müssten deshalb im Sinne der Bürger „nachgeschärft“ werden. Zudem sagte Schulze, die geplante Einschränkung parlamentarischer Kontrollrechte stoße ihr „sauer auf“. Franz Schindler (SPD) warnte vor einer „Verpolizeilichung“ des Verfassungsschutzes, wenn dieser zur Gefahrenabwehr erweiterte Ermittlungskompetenzen erhalte, sich aber unter Verweis auf den Quellenschutz von Auskunfts- und Kontrollpflichten befreien könne. Florian Herrmann (CSU) betonte dagegen, mit dem neuen Gesetz werde die „robuste bayerische Sicherheitsstruktur“ bewahrt und weiterentwickelt. Die Anhörung habe dazu beigetragen, dafür ein „rechtssicheres Instrumentarium“ auf den Weg zu bringen.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 27.04.2016 (von Jürgen Umlauft)

Redaktionelle Hinweise

Zum Entwurf des BayVSG, insbesondere zum Zugriff des Landesamts für Verfassungsschutz auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung, siehe Dr.iur. Dipl.sc.pol.Univ. Thomas Holzner, Das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) – ein Überblick.

Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier (dynamischer Link, d.h. stets aktuell).