Gesetzgebung

BMI: Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen

©pixelkorn - stock.adobe.com

In der dritten Runde konnte heute eine Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen erzielt werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte als Verhandlungsführer für die Arbeitgeber:

Wir haben mit den Gewerkschaften ein mehr als faires und für beide Seiten annehmbares Ergebnis erzielt. Die Verhandlungen waren schwierig, sind aber am Ende konstruktiv verlaufen. Die Löhne werden um insgesamt 4,75 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren steigen. Die Erhöhung wird in zwei Schritten erfolgen, im ersten Jahr um 2,4 Prozent, im zweiten Jahr um 2,35 Prozent. Wir haben die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des Bundes durch eine gemeinsame Lastenverteilung auf lange Sicht abgesichert und damit zukunftsfähig gemacht. Das ist ein besonders wichtiges Ergebnis. Der Abschluss bedeutet für den Bund für den Bereich der Tarifbeschäftigten ein Volumen rund 700 Millionen Euro.“

Die Eckpunkte im Einzelnen

Entgelterhöhung über eine Laufzeit von zwei Jahren:

  • ab 1. März 2016: 2,4 Prozent,
  • ab 1. Februar 2017: 2,35 Prozent

Für Auszubildende und Praktikanten erhöhen sich die Ausbildungsentgelte:

  • ab 1. März 2016 um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 Euro und
  • ab 1. Februar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 30,00 Euro.

Die Übernahme von Auszubildenden nach der bisherigen Regelung des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wird bis 2018 verlängert. Daneben wurden für Auszubildende Verbesserungen für die Übernahme von Kosten für Lernmittel und für Übernachtungen und Verpflegung erzielt. Die Dauer des Erholungsurlaubs wird für Auszubildende um einen Tag auf 29 Tage im Jahr angehoben.

Zudem wurden die Regelungen zur Altersteilzeit um zwei Jahre verlängert.

Für die Beschäftigten des Bundes des Tarifgebietes Ost wird die Jahressonderzahlung schrittweise bis 2020 auf das Westniveau angehoben.

Schließlich wurde ein Maßnahmenpaket zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften vereinbart, wie die verbesserte Anerkennung von Berufserfahrungszeiten und eine erweiterte Einkommensperspektive durch den Ausbau der Erfahrungsstufe 6.

Der Innenminister erklärte weiter:

Mit dem Ergebnis würdigen wir die guten Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Gleichzeitig halten wir die damit verbundenen Belastungen für den Haushalt und damit für die Steuerzahler im Rahmen.

Ich werde dem Bundeskabinett im Einvernehmen mit dem Finanzminister einen Gesetzentwurf zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung auf die Bundesbeamten und Soldaten vorlegen.“

BMI, Pressemitteilung v. 29.04.2016

Redaktionelle Hinweise: