Gesetzgebung

EU-Kommission: EU senkt keine Standards – Malmström zu TTIP Leaks

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EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat heute (Montag) in ihrem Blog zu der Veröffentlichung von Dokumenten aus den laufenden Verhandlungen zum EU-US-Handelsabkommen TTIP Stellung genommen.

Es ist normal, dass beide Seiten in einer Verhandlung möglichst viele ihrer eigenen Positionen durchsetzen wollen. Das heißt nicht, dass die andere Seite solchen Forderungen nachgibt. Das heißt nicht, dass die Parteien sich in der Mitte treffen. In Bereichen, in denen wir in einer Verhandlung zu weit auseinanderliegen, werden wir uns schlicht nicht einigen. In diesem Sinne sind einige der Schlagzeilen heute ein Sturm im Wasserglas“, so Malmström.

Vielfach werde der Eindruck erweckt, die Papiere würden ein Verhandlungsergebnis wiedergeben. Dies ist falsch. Es handelt sich um sogenannte konsolidierte Papiere, die lediglich die Verhandlungspositionen beider Seiten darlegen und in keiner Weise ein Verhandlungsergebnis vorwegnehmen. Wie Handelskommissarin Malmström bereits vergangene Woche in ihrem Blog  darlegte, sind die TTIP-Verhandlungen in einigen Bereichen weit vorangeschritten, in anderen nicht.

Die Europäische Kommission hat seit dem vergangenen Jahr die EU-Verhandlungstexte für TTIP veröffentlicht. Nach jeder Verhandlungsrunde macht die Kommission detaillierte Berichte und neue Textvorschläge publik. Die Positionen der EU sind somit bekannt und nicht neu.

So wird behauptet, die Verhandlungsführer würden das Vorsorgeprinzip missachten oder beabsichtigen, den Konzernen zusätzliche Rechte einzuräumen, mit denen sie den Entscheidungsprozess beeinflussen können. Tatsächlich jedoch beinhalten die EU-Vorschläge zu einer einvernehmlichen Zusammenarbeit bei der Festlegung neuer Regeln den Verweis auf das Vorsorgeprinzip. Die EU geht nicht über die bereits fest etablierten öffentlichen Konsultationsverfahren unter Einbindung aller Interessenträger hinaus.

Kein EU-Handelsabkommen wird das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt oder bei der Lebensmittelsicherheit absenken. Handelsabkommen ändern nicht unsere Gesetze zu gentechnisch veränderten Organismen, wie sicheres Rindfleisch produziert oder die Umwelt geschützt wird“, so Malmström.

Jedes EU-Handelsabkommen könne Regulierung nur ändern, indem es sie stärker mache. Man könne sich mit Handelspartnern zum Beispiel darauf einigen, dass Sicherheitsstandards für Medikamente strenger werden als zuvor, aber niemals schwächer.

Kein Handelsabkommen wird unsere Fähigkeit einschränken, künftig neue Regeln zum Schutz unserer Bürger oder Umwelt zu erlassen“, bekräftigte Malmström.

Ferner wird behauptet, die Verhandlungsführer würden auf die allgemeine WTO-Schutzklausel für Maßnahmen im Gesundheits- oder Umweltbereich verzichten wollen. Eine solche Klausel ist Teil aller Vereinbarungen zwischen der EU und den USA. Sie ist jedoch in einem Kapitel vorgesehen, welches noch nicht konsolidiert ist.

Die Verhandlungen werden auf der Grundlage eines Mandats geführt, das der Kommission von den EU-Mitgliedstaaten erteilt wurde und in dem die Verhandlungsziele und die sogenannten roten Linien klar und deutlich formuliert sind. Das Europäische Parlament hat seine Haltung im Juli letzten Jahres verdeutlicht und dabei viele dieser Grundsätze bekräftigt.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Mitteilung v. 02.05.2016