Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Zum Kabinettsbeschluss Integrationsgesetz – Wohnsitzauflage für verbesserte Integration einsetzen – Kommunen bei Integrationsaufgaben finanziell entlasten

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Der Deutsche Städtetag begrüßt den Entwurf zum Integrationsgesetz, der während der Kabinettsklausur der Bundesregierung in Meseberg beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf berücksichtigt aus Sicht des Deutschen Städtetages wichtige kommunale Forderungen und folgt dabei dem vielfach bewährten Grundsatz des Fördern und Forderns. Zu den wichtigen Eckpunkten zählen unter anderem die geplante Wohnsitzauflage, die zusätzlichen Beschäftigungsgelegenheiten aus Bundesmitteln im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes zur Flüchtlingsintegration und die gezielte Förderung von beruflichen Ausbildungen, aber auch die Pflicht zur Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen. Der Deutsche Städtetag appelliert an die Länder, die Wohnsitzauflage möglichst schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand zu verwirklichen.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte:

Die Länder müssen die Wohnsitzauflage so einsetzen, wie es für eine verbesserte Integration erforderlich ist. Die Wohnsitzauflage ermöglicht es, anerkannte Flüchtlinge angemessen auf Städte und ländliche Gebiete zu verteilen. Integration wird leichter steuerbar, wenn Flüchtlingen ein geeigneter Wohnsitz zugewiesen werden kann. Sinnvolle Kriterien für die Verteilung sind Kapazitäten bei der Versorgung mit Wohnraum und die Lage am örtlichen Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Gleichzeitig schützt die Wohnsitzauflage die Städte vor Überforderung bei Integrationsaufgaben und trägt dazu bei, soziale Brennpunkte zu vermeiden.“

Der Deutsche Städtetag befürwortet die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen für einen leichteren Zugang in den Arbeitsmarkt und in Ausbildungen. Damit lassen sich die Rahmenbedingungen für die Integration weiter verbessern. Wichtig ist aus Sicht der Städte aber auch, dass Integrations- und Sprachkurse künftig verpflichtend sein können. Dazu sagte Städtetagspräsidentin Lohse:

Der Gesetzentwurf fördert Integration. Er liefert auf der einen Seite viele wichtige Anreize wie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Ausbildungsförderung und Berufsausbildungsbeihilfen, niederschwellige Beschäftigungsangebote und Möglichkeiten einer gemeinnützigen Betätigung schon während des Asylverfahrens. Auf der anderen Seite fordert er die Bereitschaft zur Integration ein, denn er ermöglicht auch Sanktionen gegenüber jenen, die sich Melde- und Auskunftspflichten entziehen oder die Sprach- und Integrationskurse nicht wahrnehmen wollen.“

Die Arbeitsmarktmigration wird nach den Erfahrungen der Städte aus der Vergangenheit nur schrittweise und über mehrere Jahre gelingen. Sie ist nach Einschätzung des Deutschen Städtetages vor allem abhängig von der Länge der Asylverfahren, der Sprachförderung, den Investitionen in Bildung und Ausbildung, von der Arbeitsvermittlung und von der Aufnahmebereitschaft der Wirtschaft. Wichtig ist auch, die kommunale Ebene bei der Ausgestaltung der erweiterten Beschäftigungsmöglichkeiten der Flüchtlinge während des Asylverfahrens einzubeziehen.

Der Deutsche Städtetag weist darauf hin, dass die Kommunen über breite integrationspolitische Erfahrungen verfügen und dass sie in der Vergangenheit wichtige Grundstrukturen für eine erfolgreiche Integrationspolitik entwickelt haben. Gleichzeitig lassen sich Integrationskonzepte nur verwirklichen, wenn die Finanzierung der Integration gewährleistet ist. Die Städte appellieren an Bund und Länder, sich stärker an den flüchtlingsbezogenen Kosten zu beteiligen.

Wir hoffen, dass sich Medienberichte bestätigen und der Bund die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger voll übernimmt. Auf diesem Weg werden die Kommunen entlastet und das Geld würde genau dort ankommen, wo die Kosten anfallen“, so Lohse.

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 25.05.2016

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