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EuG: Die öffentliche Förderung von Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins (DAV) ist eine mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe

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Das Gericht der Europäischen Union hat heute (09.06.2016) sein Urteil in der Rechtssache T-162/13 (Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission) verkündet. Dabei ging es um die von den deutschen Ländern und Kommunen der in der Vergangenheit kontinuierlich gewährte öffentliche Förderung für die Errichtung von Kletterhallen des DAV. Hierbei handele es sich zwar um staatliche Beihilfen; diese seien jedoch mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Ass. iur. Kaus Kohnen