Gesetzgebung

GVBl (8/2016): E-Rechtsverkehrsverordnung Finanzgerichte (ERVV FG) verkündet

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Die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Finanzgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Finanzgerichte – ERVV FG) vom 30.05.2016 wurde am 21.06.2016 verkündet (GVBl S. 97). Sie tritt am 01.07.2016 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft. 

Hiernach können bei den bayerischen Finanzgerichten München und Nürnberg in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden.

Damit probt nun auch die bayerische Finanzgerichtsbarkeit die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Vorreiter in Bayern waren das LSG und das SG München, die den eRechtsverkehr seit dem 01.06.2014 erprobt hatten; aufgrund positiver Erfahrungen wurde der elektronische Rechtsverkehr ab 01.01.2016 auf die gesamte bayerische Sozialgerichtsbarkeit ausgeweitet.

Kürzlich wurde auch die E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte verkündet, mit der die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs probt (am BayVGH und am VG München).

Ass. iur. Klaus Kohnen