Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt gemeinsame Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen zur Förderung der Barrierefreiheit und der Elektromobilität

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Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind wichtige Investitionen in die Zukunft / Hier müssen wir rechtliche Hürden abbauen!“

Der Ministerrat hat heute eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Barrierefreiheit und der Elektromobilität beschlossen, die gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen in den Bundesrat eingebracht werden soll.

Durch den vorgelegten Gesetzentwurf sollen bauliche Maßnahmen, die für eine alters- und behindertengerechte Nutzung von Wohnungen erforderlich sind, sowie der Einbau von Ladestationen an privaten Kfz- Stellplätzen erleichtert werden.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Infolge des demographischen Wandels ist bis zum Jahr 2030 in Deutschland mit einem Anstieg des Bedarfs auf rund 3,6 Millionen altersgerechte Wohnungen zu rechnen. Dem müssen wir Rechnung tragen und Maßnahmen wie z.B. den Einbau einer Rollstuhlrampe oder eines Treppenlifts unterstützen.“

Nach derzeitiger Gesetzeslage kann zwar ein Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu entsprechenden baulichen Veränderungen verlangen. Im Wohnungseigentumsrecht fehlt bisher aber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung.

Wir wollen daher das Wohnungseigentumsrecht anpassen, um zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen auf unzumutbare Barrieren in ihren Wohnhäusern treffen“, so Justizminister Bausback.

„Maßnahmen, die für eine behindertengerechte Nutzung oder zur Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich sind, sollen daher nach unserem Gesetzentwurf künftig erleichtert werden.“

Auch bei baulichen Veränderungen, die für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Raum erforderlich sind, wirken die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen teilweise hinderlich.

Bausback: „Der Ausbau der Elektromobilität ist ein zentrales Element für den Erfolg der deutschen Energiewende, für das Erreichen der CO2- Reduktionsziele und für den zukünftigen Erfolg der deutschen Automobilindustrie. Nach wie vor sind aber kaum Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen: Für den Erfolg ist vor allem eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur entscheidend! Wir brauchen daher auch im privaten Bereich mehr Kfz-Stellplätze mit Lademöglichkeiten.“

Die aktuelle Gesetzeslage stellt hier aber sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter vor rechtliche Hürden. Dort setzt die Gesetzesinitiative an:

Wir wollen, dass bauliche Maßnahmen, die für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge erforderlich sind, leichter umgesetzt werden können. Denn die bequeme Möglichkeit, sein Auto direkt am Stellplatz über Nacht wieder aufzuladen, schafft ein weiteres überzeugendes Argument für die Elektromobilität!“, so der Justizminister.

„Barrierefreiheit und Elektromobilität gehören zu den aktuell wichtigsten Zukunftsaufgaben der deutschen Politik. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass es auf Bundesebene zeitnah zu den notwendigen Gesetzesänderungen kommt“, erklärte Bausback.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.06.2016