Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Städte unterstützen modernes Kulturgutschutzrecht, das nationale Kulturgüter schützt und den legalen Handel stärkt

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Die deutschen Städte befürworten die Neuregelung des Kulturgutschutzrechts mit dem Ziel, den illegalen Handel mit Kulturschätzen zu verhindern, den legalen Handel zu stärken sowie nationales Kulturgut vor der dauerhaften Ausfuhr zu schützen. Gleichzeitig betonen sie die große Bedeutung von Sammlern und Künstlern für das kulturelle Leben in den Städten.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, sagte heute anlässlich der zweiten und dritten Lesung im Bundestag:

Städte sind Orte der Kreativität, Kunst und Kultur und unterstützen den Schutz des kulturellen Erbes. Sammler und Künstler sind für das reiche kulturelle Leben in den Städten mit ihren Museen unverzichtbar. Wichtig ist deshalb, dass die Länder, wie bisher auch, mit Augenmaß vorgehen und nur wenige, außerordentlich wichtige Werke auf die Liste des national wertvollen Kulturgutes setzen und dabei die Eigentumsrechte von Sammlern berücksichtigen.“

Mit der Gesetzesnovelle werden sinnvollerweise mehrere Vorgängergesetze zusammengefasst und modernisiert. Eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992 wird zudem endlich in nationales Recht umgesetzt. So soll der deutlich angestiegene illegale Handel, insbesondere mit antiken Kulturgütern aus Vorderasien, Asien und Afrika, bekämpft werden.

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 23.06.2016

Redaktioneller Hinweis: Gestern hatte der Kulturausschuss des Bundestages den von Staatsministerin Grütters vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts gebilligt. Zum Verfahrensgang und zu Stellungnahmen vgl. hier.