Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: „Angedachte Neuordnung der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung dient Verbraucher- und Staatsinteressen“

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Laut Landkreistagspräsident Christian Bernreiter ist die angedachte Lösung für die Neuordnung der bayerischen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung sinnvoll, effizient und bürgernah. Sie dient auch dem Verbraucherschutz.

Wie berichtet, setzt sich der Bayerische Landkreistag dafür ein, dass Groß- und Risikobetriebe von den Regierungen überwacht werden und alle anderen überwachungspflichtigen Betriebe in der Zuständigkeit der Landratsämter bleiben. Unterschätzt wird oftmals die Zahl dieser „Kleinbetriebe“, die vom Bauernhof über die Metzgerei bis zur Zoohandlung und Tierpension die verschiedensten Betriebsstätten umfasst. Die Dimension der Aufgabe wird klar, wenn man weiß, dass beispielsweise in einem Landkreis mit rund 110.000 Einwohnern ca. 5.000 solcher Betriebe existieren. Damit wird aber auch der Umfang der Aufgabe deutlich.

Bernreiter weiter: „Den Spagat zwischen staatlicher Kontrolldichte, Verbraucherinteressen und fachkundiger Beratung und Überwachung der Kleinbetriebe können nur die Landratsämter leisten. Sie sind vor Ort, haben die entsprechenden Detailkenntnisse zu den Betrieben und können so am schnellsten einschreiten“.

Die so angedachte Neuordnung der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung dient am ehesten dem Subsidiaritätsgedanken. Eine Aufgabe kann am effektivsten vor Ort erledigt werden, wenn nicht zwingende Gründe für eine Hochzonung der Aufgaben auf ortsferne Fachbehörden sprechen. Man darf dabei auch nicht verkennen, dass die Aufgaben der Lebensmittel- und Veterinärbehörden nicht nur in der Überwachung, sondern auch in der Beratung der Betriebe besteht. Je besser und intensiver die Beratung, desto weniger ist hinterher mit Pflichtverstößen zu rechnen. Diese Beratung erfolgt aber am effektivsten durch die Landratsämter.

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 27.06.2016