Gesetzgebung

DStGB: Wildnispläne des BMUB – Kommunalwald warnt vor deutschem Sonderweg

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Der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ warnt die Politik vor einem deutschen Sonderweg bei der Ausweisung von Wildnisgebieten. Das Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltverbände arbeiten auf die Errichtung von Wildnisgebieten in Deutschland hin. Im Fokus stehen 337 große Waldgebiete. Bis 2020 sollen Kommunen 10 % ihrer Wälder aus der forstlichen Nutzung nehmen und für Wildnis zur Verfügung stellen.

Obwohl auf europäischer Ebene der Stilllegung von Wäldern eine klare Absage erteilt wird, sollen in Deutschland große Waldgebiete in Wildnis umgewandelt werden. Die Wildnispläne des BMUB lassen dabei wissenschaftliche und internationale Entwicklungen weitestgehend außer Acht. Deshalb lehnen waldbesitzende Kommunen einen deutschen Sonderweg ab. Sollten die Pläne des BMUB verwirklicht werden, müssen sich Bürger, Waldbesitzer und Kommunen auf gravierende Veränderungen einstellen. Wildnis nach EU-Standards bedeutet: Verbot von Tourismus, Forst-, Land- und Weidewirtschaft, Jagd, Waldbrand- und Borkenkäferbekämpfung, Beeren- und Pilze sammeln. Gebäude und Straßen müssen in den Kernzonen entfernt werden“, so der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz) und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der Bundestagung des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ am 27. Juni 2016 in Iphofen.

Bereits im Jahr 2009 habe das EU-Parlament in der Begründung zur Entschließung über Wildnisgebiete darauf hingewiesen, dass das Konzept Wildnis im urbanen europäischen Raum an seine Grenzen stoße:

Wir müssen die Natur schützen, jedoch durch menschliche Nutzung.“

Die Fläche Europas sei zu klein, um Bürgern den Zugang zu bestimmten Gebieten zu verbieten (Europäisches Parlament, 2009. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Wildnis in Europa. Straßburg).

In der „EU-Strategie für Wälder und den forstbasierten Sektor“ des Europäischen Parlaments vom 28. April 2015 werde ausdrücklich die große Bedeutung einer nachhaltigen Forstwirtschaft genannt. Forstwirtschaft sei unverzichtbar, um die gesellschaftspolitischen Ziele der EU bei der Energiewende, dem Klimawandel und der biologischen Vielfalt zu erreichen.

Bestätigt fühlen sich die kommunalen Waldbesitzer in ihrer Kritik jetzt auch durch das im Mai 2016 veröffentliche Umweltgutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) [Umweltgutachten 2016; Impulse für eine integrative Umweltpolitik, Kurzfassung Mai 2016; S. 329-220]. Zwar begrüße der SRU mehr Wildnis in Deutschland, weise aber gleichzeitig auf die Probleme hin. So stehe der mit der Ausweisung von Wildnisgebieten einhergehende Nutzungsverzicht im Konflikt mit den wirtschaftlichen Interessen der Flächennutzer. Durch die Aufgabe der Bewirtschaftung entständen Einkommensverluste. Diese beträfen insbesondere die Forstwirtschaft und die Holzverarbeitung, aber auch die Landwirtschaft, die Fischerei und bestimmte touristische und sportliche Nutzungsformen.

Wirtschaftliche Konflikte könne es aus Sicht des SRU auch mit Kommunalwäldern geben. So erwirtschafteten einige Kommunen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Einkünfte durch die Holznutzung. Die regionale Wirtschaft könne über indirekte Effekte negativ betroffen sein. Beispielsweise könne es sein, dass das Holzangebot reduziert werde, mit Auswirkungen auf die zuliefernden und weiterverarbeitenden Betriebe, wie Sägewerke und Holztransportunternehmen, bei denen es zu Einkommensverlusten kommen kann.

Unterstützung erwarten die kommunalen Waldbesitzer vom Bundeslandwirtschaftsministerium, das weitere obligatorische Stilllegungen von Waldflächen nicht für sinnvoll hält.

Wir haben das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt gebeten, ein geeignetes Institut mit der Berechnung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Wildnispläne des BMUB zu beauftragen. Wir wollen wissen, wie viel Wildnis mit der angespannten öffentlichen Haushaltslage von Bund und Ländern noch vereinbar ist“, so Manns und Dr. Landsberg.

Von den 11,4 Mio. Hektar Wald in Deutschland sind 48% Privatwald. 29% des Waldes sind im Eigentum der Länder, 19% im Eigentum von Körperschaften und 4% im Eigentum des Bundes.

DStGB, Pressemitteilung v. 27.06.2016