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VG Augsburg: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig (Volltext)

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / VG Augsburg, Urt. v. 30.06.2016 – Au 2 K 15.457

Leitsatz:

Das mittels Auflage im Bescheid über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verfügte Verbot für eine muslimische Rechtsreferendarin, bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung in der Zivil- und Strafrechtsstation ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Bundes und des Freistaats Bayern keine (hinreichend bestimmte) gesetzliche Grundlage.