Gesetzgebung

BMI: In­te­gra­ti­ons­ge­setz vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det

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Klare Anforderungen und mehr Steuerung für eine Stärkung von Akzeptanz und Vertrauen in den Integrationsprozess

Mit dem Gesetzentwurf wird der Grundsatz des Förderns und Forderns verankert. Ziel ist die Verbesserung der Integration von Schutzberechtigten in die Gesellschaft, insbesondere in den Arbeitsmarkt sowie die weitere Beschleunigung der Asylverfahren. Die Bleibeperspektive, der Status und die individuellen Bedarfe der Flüchtlinge werden dabei ebenso berücksichtigt wie der Grundsatz aufeinander aufbauender Integrationsschritte, ohne dass damit eine Vorfestlegung für die jeweils nächste Stufe verbunden ist.

Mit dem Integrationsgesetz stellen wir bestimmte Anforderungen an die Menschen, die hier wahrscheinlich bleiben werden. Wir fordern etwas von ihnen – und wir fördern sie auch. Und für das Fördern erwarten wir zu Recht Einsatz und Engagement: Es geht um das Sprechen unserer Sprache, um ein eigenes Einkommen, um die Achtung unserer Rechtsordnung“, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.

„Das Integrationsgesetz dient auch – wenn nicht sogar: vordergründig – unserem ureigenen nationalen Interesse, wenn wir sozialen Frieden, eine finanzielle Balance der Sozialsysteme und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern wollen. Mein Ziel ist es, die große Hilfsbereitschaft und Integrationskraft in Deutschland zu erhalten.“

Mit klaren Anforderungen und mehr Steuerung könne man die Akzeptanz und das Vertrauen in den Integrationsprozess in der Bevölkerung stärken und Gefühlen der Überforderung, der Überfremdung – ja auch der Angst vor sozialer Konkurrenz begegnen, so der Bundesinnenminister.

Im Einzelnen werden folgende Bereiche neu geregelt:

  • Aufenthaltsverfestigung
  • Zugang und Verpflichtung zu Integrationsleistungen
  • Wohnsitzregelung (Instrument für Länder und Kommunen um integrationsfreundliche Verteilung zu organisieren)
  • Rechtssicherheit für Geduldete während und nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
  • Begrenzung einer Verpflichtungserklärung
  • Einheitliche Regelung zur Entstehung der Aufenthaltsgestattung
  • Effizientere Prozesse im Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen und
  • Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
  • Erleichterungen bei der Ausbildungsförderung
  • Zugang zu Leistungen für Langzeitarbeitslose
  • Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz

BMI, Pressemitteilung v. 07.07.2016

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