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BMI: 396.947 Asy­lan­trä­ge im ers­ten Halb­jahr 2016

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Ein Anstieg um 121,7 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015

Im ersten Halbjahr 2016 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 396.947 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg um 121,7 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015.

Entschieden hat das Bundesamt im ersten Halbjahr 2016 über die Anträge von 283.236 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 148,3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 (114.060 Entscheidungen). 148.815 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (52,5 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 23.302 Personen (8,2 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 2.120 Personen (0,7 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Der Anstieg der Asylzahlen korrespondiert mit den Anstrengungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Rückstände abzubauen. Dazu gehört auch die vermehrte Annahme und Entscheidung von förmlichen Asylanträgen auch von Asylsuchenden, die bereits im Jahr 2015 eingereist sind.

Hingegen ist der Zugang von neu eingereisten Asylsuchenden im ersten Halbjahr 2016 stark rückläufig: wurden im Januar 2016 noch fast 92.000 Asylsuchende im EASY-System gezählt, so verringerte sich diese Zahl bis Juni 2016 auf monatlich ca. 16.000. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2016 im EASY-System bundesweit 222.264 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Mehrfacherfassungen u.a. wegen der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Erstes Halbjahr 2016

In der Zeit von Januar bis Juni 2016 haben insgesamt 396.947 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 387.675 als Erstanträge und 9.272 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (179.037 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 121,7 Prozent.

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juni 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

Hauptherkunftsländer von Januar-Juni 2016 (im Vgl. zu 2015):

Jan-Juni 2015Jan-Juni 2016
 1.Syrien34.428171.488
 2.Afghanistan8.17960.611
 3.Irak9.28656.540
 4.Ungeklärt2.55212.025
 5.Iran1.98512.002
 6.Albanien22.2098.010
 7.Eritrea3.6367.220
 8.Pakistan2.8417.188
 9.Russische Föderation2.8475.277
10.Serbien15.8224.696

Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Juni 2016 wie folgt:

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar-Juni 2016:

AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt396.947387.6759.272
davon:
Syrien171.488170.581907
Afghanistan60.61160.398213
Irak56.54056.110430
Ungeklärt12.02511.902123
Iran12.00211.843159
Albanien8.0107.055955
Eritrea7.2207.12298
Pakistan7.1887.057131
Russische Föderation5.2774.752525
Serbien4.6962.8841.812

Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2016 (387.675) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (159.927) um 142,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2016 (9.272) sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (19.110) um -51,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Albanien und Mazedonien.

In den ersten sechs Monaten 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 283.236 Entscheidungen getroffen. Dies ist ein Anstieg um 148,3 Prozent gegenüber dem Zeitraum Januar bis Juni 2015 (114.060) Entscheidungen).

Insgesamt 148.815 Personen (52,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 909 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 147.906 Personen (52,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Weitere 23.302 Personen (8,2 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt in den ersten sechs Monaten 2016 bei 2.120 Personen (0,8°Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 70.437 Personen (24,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 38.562 Personen (13,6 Prozent).

II. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben 74.637 Personen im Juni 2016 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon 73.033 als Erstanträge und 1.604 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 39.188 Personen (+110,5 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 19.378 Personen (+35,1 Prozent) gestiegen.

Insgesamt 3.707 (Vormonat: 2.915) Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 5,0 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge.

Hauptherkunftsländer im Juni 2016 (auch im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Monaten):

Hauptherkunftsländer im Juni 2016 im Vergleich zu Vormonaten:

Zum Vergleich:April 2016Mai 2016Juni 2016
 1.Syrien25.89121.65124.605
 2.Afghanistan8.4839.12415.109
 3.Irak9.5698.34910.060
 4.Iran2.0012.0893.068
 5.Eritrea1.1651.0661.876
 6.Pakistan1.0611.0951.840
 7.Russ. Föderation9081.1511.835
 8.Nigeria8149471.776
 9.Albanien1.3281.0951.534
10.Ungeklärt1.3191.0911.217

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Juni 2016:

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Juni 2016:

AsylanträgeErstanträgeFolgeanträge
Gesamt74.63773.0331.604
davon:
Syrien24.60524.492113
Afghanistan15.10915.05554
Irak10.0609.99961
Iran3.0683.03137
Eritrea1.8761.84531
Pakistan1.8401.81624
Russ. Föderation1.8351.686149
Nigeria1.7761.76115
Albanien1.5341.249285
Ungeklärt1.2171.2116

Die Zahl der Asylerstanträge im Juni 2016 (73.033) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (32.705) um 123,3 Prozent und gegenüber dem Vormonat (54.056) um 35,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und Irak.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Juni 2016 (1.604) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.744) um -41,5 Prozent und stieg gegenüber dem Vormonat (1.203) um 33,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Albanien, Serbien und Mazedonien.

Im Juni 2016 hat das Bundesamt über die Anträge von 51.757 Personen (Vorjahresmonat: 20.512, Vormonat: 36.465) entschieden. 18.906 Personen (36,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkom-men über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Februar 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 184 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes aner-kannt wurden, sowie 18.722 Personen (36,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Juni 2016 erhielten 12.090 Personen (23,4 Prozent) nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juni 2016 bei 709 Personen (1,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 12.207 Personen (23,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.845 Personen (15,1 Prozent).

Ende Juni 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 495.792, davon 478.830 als Erstanträge und 16.962 als Folgeanträge (Vormonat 459.667 anhängige Verfahren; zum 30. Juni 2015: 237.877 anhängige Verfahren).

Der Anstieg in der Zahl der anhängigen Verfahren ist u.a. darin begründet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund ausgebauter Kapazitäten in der Antragsannahme vermehrt neue Verfahren angelegt und damit die Zahl derjenigen reduziert hat, die bereits im Jahr 2015 eingereist waren und bislang noch keinen förmlichen Asylantrag stellten konnten. Das Bundesamt strebt an, innerhalb des dritten Quartals 2016 allen, die bisher noch keinen Asylantrag stellen konnten, dies zu ermöglichen. Bis Ende des Jahres sollen dann auch alle offenen Verfahren aus dem Jahr 2015 und aus den Vorjahren sowie der Großteil der Verfahren aus dem Jahr 2016 abgeschlossen sein.

III. Registrierte Zugänge im EASY-System

Im Monat Juni 2016 wurden im EASY-System 16.335 Zugänge von Asylsuchenden registriert (Mai: 16.281, April: 15.941, März: 20.608, Februar 2016: 61.428, Januar 2016: 91.671). Die Hauptherkunftsländer waren:

Juni 2016Insgesamt16.335
1.Syrien2.615
2.Afghanistan2.355
3.Irak1.227
4.Russ. Föderation1.201
5.Eritrea1.157

Von Januar bis Juni 2016 wurden im EASY-System 222.264 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren:

Januar bis Juni 2016Insgesamt222.264
1.Syrien74.511
2.Afghanistan38.994
3.Irak37.979
4.Iran9.190
5.Russ. Föderation5.372

Weitere Informationen finden Sie unter www.bamf.de.

BMI, Pressemitteilung v. 08.07.2016