Der Bayerische Landtag hat heute eine Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) beschlossen. Betroffen sind insbesondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Marktüberwachung, der Luftreinhalteplanung sowie der Lärmaktionsplanung.
In Zweiter Lesung wurde behandelt und beschlossen:
- Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG), LT-Drs. 17/11092. Das Gesetz wurde mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen.
Verfahrensverlauf, aktueller Stand, ggfls. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf: hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags mit den amtlichen Dokumenten: hier (PDF).
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com