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Staatskanzlei: Neuaufnahme von zehn weiteren Traditionen und Bräuchen in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes sowie Einrichtung des „Bayerischen Registers Guter-Praxisbeispiele der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“

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Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle: „Aufnahme dokumentiert immense Bedeutung der Traditionen und Bräuche in Bayern“

Zehn Traditionen und Bräuche aus Bayern werden in diesem Jahr in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle: „Bayern ist ein Kulturstaat mit einer Vielzahl an lebendigen Traditionen wie Musik, Tanz, Bräuchen, Festen und Handwerkstechniken, die unsere Gesellschaft prägen und bereichern. Das dokumentieren wir mit dem Eintrag in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes, das wir im vergangenen Jahr eingerichtet haben.“

Aufgenommen werden folgende Traditionen und Bräuche: das Feldgeschworenenwesen in Bayern, das Flechthandwerk, der Georgiritt und historischer Schwerttanz Traunstein, die Mal-, Fass- und Vergoldetechniken des Kirchenmalers, die Osingverlosung, das Sennfelder und Gochsheimer Friedensfest, das Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald, die Tölzer Leonhardifahrt, das Wunsiedler Brunnenfest sowie der Zwiefache.

Ferner finden zwei Initiativen, die sich in besonderer Weise um den Erhalt des immateriellen Kulturerbes verdient machen, Eingang in ein – analog zur internationalen und nationalen Ebene – neu geschaffenes „Bayerisches Register Guter-Praxisbeispiele der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“: Die Aktivitäten des „Verbandes für Orts- und Flurnamenforschung in Bayern“ zur Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnamen in Bayern sowie die des Vereins „Genussregion Oberfranken“ rund um die Bewahrung der traditionellen Spezialitätenvielfalt in Oberfranken.

Spaenle: „Mit dem ,Bayerischen Register Guter-Praxisbeispiele zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes‘ können nunmehr auch in Bayern vorbildhafte Projekte deutlich sichtbar gewürdigt werden.“

Die Begutachtung aller eingegangenen Bewerbungen nahm ein achtköpfiges Expertengremium unter Leitung des Regensburger Kulturwissenschaftlers Prof. Daniel Drascek vor – nach den maßgeblichen Kriterien des UNESCO-Übereinkommens – wie z.B. Alter, Wandel und Tradierung, Inhalt, Trägergruppe, Bedeutung, Erhalt, Gefährdung sowie Kommerzialisierung.

Nähere Informationen unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/4545.html.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.07.2016