Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinettsklausur in St. Quirin – Doppelhaushalt 2017/2018 erneut ohne neue Schulden

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Finanzminister Dr. Markus Söder: „Staatsregierung setzt erfolgreiche Haushaltspolitik des Freistaates Bayern fort / Doppelhaushalt 2017/2018 erneut ohne neue Schulden / Wichtiger Schwerpunkt auf mehr Sicherheit für die Menschen in Bayern“

Die Staatsregierung setzt ihre erfolgreiche Haushaltspolitik auch 2017 und 2018 mit einem Haushalt ohne neue Schulden fort. Das vereinbarte das Kabinett in seiner Klausurtagung in St. Quirin am Tegernsee, an der auch der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Thomas Kreuzer und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses Peter Winter teilgenommen haben.

Finanzminister Dr. Markus Söder: „Wir setzen auf Vorsorge und Stabilität in unsicheren Zeiten. Wir machen Finanzpolitik für die Menschen in Bayern und stemmen zugleich die Herausforderungen durch Flüchtlinge und Migration. Der neue Doppelhaushalt ist erneut ein kraftvolles Signal der finanzpolitischen Stabilität und Solidität. Der Haushalt ohne neue Schulden ist ein Markenzeichen erfolgreicher bayerischer Finanzpolitik mit Ziel und Augenmaß. Mit dem neuen Doppelhaushalt 2017/2018 führen wir diese erfolgreiche Linie zum zwölften und dreizehnten Mal in Folge fort. Gleichzeitig setzen wir wichtige Akzente für mehr Sicherheit für die Menschen in Bayern, für Innovationen und Investitionen. Wir führen den Schuldenabbau mit insgesamt einer Milliarde Euro in 2017 und 2018 konsequent weiter – für ein schuldenfreies Bayern 2030. Außerdem begrenzen wir das Ausgabenwachstum 2017/2018 auf maximal drei Prozent pro Jahr. Wir werden die Investitionen deutlich erhöhen, von 12,5 Milliarden Euro auf rund 13,6 Milliarden Euro im neuen Doppelhaushalt.“

Die Investitionsquote wird stabil bei voraussichtlich 11,6 Prozent liegen.

Der Doppelhaushalt legt einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz. Söder:

Wir tun alles, damit die Bürgerinnen und Bürger sicher in Bayern leben können.“

„Mit den zusätzlichen Ausgaben für eine verbesserte und noch modernere Ausstattung und mehr Personal bei Polizei und Justiz oder für die Datensicherheit der Verwaltung leistet die Staatsregierung dazu einen wichtigen Beitrag.“

Im Doppelhaushalt 2017/2018 wird der Polizei ein Budget von mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte des Doppelhaushaltes 2017/2018 sind in der Anlage dargestellt.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 29.07.2016

Anlage

Doppelhaushalt 2017/2018 des Freistaates Bayern

Finanzpolitische Leitlinien

    
Haushalt ohne neue Schulden
Allgemeiner Staatshaushalt zum zwölften und dreizehnten Mal in Folge ohne neue Schulden.
Schuldenabbau wird fortgesetzt
Weitere 1 Mrd. € Tilgung in 2017/2018; Schuldenabbau somit seit 2012 insgesamt 4,6 Mrd. €.
Ausgabenanstieg auf 3 % pro Jahr begrenzt – Ziel ohne hohe Mehrausgaben in den Länderfinanzausgleich erreicht (Jahresdurchschnitt 2017/2018 ohne LFA: 2,5 %)
Hohe Investitionsausgaben
Rund 13,6 Mrd. € im Doppelhaushalt 2017/2018 für Investitionen.
 
Personalausgabenquote auf dem Niveau der Vorjahre stabilisiert 

Eckzahlen

 

DHH 2017/2018

Gesamtausgaben 117,2 Mrd. €
Tilgung1 Mrd. €
Investitionsausgaben                                            13,6 Mrd. €
Investitionsquote11,6 %
Personalausgabenquote                                      38,8 %
Zinsausgabenquote                                               1,2 %
Asyl – Zuwanderung/Integration4,5 Mrd. €
Polizei/Innere Sicherheit/Justiz9,5 Mrd. €
Bildungsausgaben38,2 Mrd. €
Zahlungen Länderfinanzausgleich                    12,4 Mrd. €
Kommunaler Finanzausgleich 2017 (vorläufig)

Kommunaler Finanzausgleich erreicht neue Rekordhöhe.
Endgültige Höhe steht erst nach Ablauf des Verbund-
zeitraums (bis 30.09.2016) fest

8,82 Mrd. €

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 29.07.2016