Gesetzgebung

StMI: GG-Änderung zur Förderung des Wohnungsbaus – Herrmann zur Aussage Hendricks

Innen- und Bauminister Herrmann zum Vorschlag der Bundesbauministerin: Grundgesetzänderung völlig überflüssig – Bund kann jederzeit mehr Mittel zur Verfügung stellen

Die Föderalismusreform im Bereich des Wohnungswesens hat sich bewährt. Bayern hat seit jeher die Bundesmittel voll für den Wohnungsbau ausgegeben und seinen Teil beigesteuert. Dazu haben wir zu den Mitteln aus Berlin sogar noch Landesmittel oben draufgelegt, um den Wohnungsbau voranzubringen“, so Innen- und Bauminister Joachim Herrmann zur Forderung aus dem Bundesbauministerium, Teile der Föderalismusreform rückgängig zu machen.

„Wichtiger, als das Grundgesetz zu ändern ist doch, die Steueranreize zur Ankurbelung des Mietwohnungsbaus zu schaffen. Wir müssen handeln und zwar jetzt.“

Die SPD hatte zuletzt Anfang Juli neue Gesetzesentwürfe zu Steuervergünstigungen für private Investoren verhindert.

Wer bewusst bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren blockiert, darf sich nicht wundern, wenn die Wohnungsbautätigkeit stagniert“, so Herrmann weiter.

Auch appellierte er erneut an die Kommunen, mehr Bauland auszuweisen.

Herrmann: „Es freut mich, wenn das Bundesbauministerium auch erkannt hat, dass unsere Bürgerinnen und Bürger die Ankurbelung des Wohnungsbaus dringend brauchen. Wenn der Bund mehr Geld zahlen will – gerne. Aber das kann er bei der jetzigen Rechtslage unbegrenzt tun. Das Grundgesetz braucht dazu nicht geändert werden.“

StMI, Pressemitteilung v. 16.08.2016