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Bayerischer Städtetag: Mustersatzung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Vorbereitung

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Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag erarbeiten derzeit eine gemeinsame Mustersatzung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Dies geht aus dem Informationsbrief des Bayerischen Städtetags Nr. 8/9 v. 19.08.2016 hervor (S. 8).

Möglich werden solche Satzungen durch eine kürzlich verkündete Änderung des Bestattungsgesetzes, die eine entsprechende Satzungsermächtigung (neuer Art. 9a BestG) schuf und am 01.09.2016 in Kraft tritt (ausführlich und mit Wortlaut der Neuregelung: hier).

Dem Informationsbrief ist weiter zu entnehmen, dass die kommunalen Spitzenverbände eine landesweite Regelung mit einem Verbot unmittelbar im Bestattungsgesetz bevorzugt hätten. Bei einer Ermächtigung für eine Satzungsregelung bestehe die Gefahr, dass es zu unterschiedlichen Umsetzungen in den Städten und Gemeinden komme.

Auch gebe es derzeit noch kein anerkanntes einheitliches Zertifizierungsverfahren für Natursteine, die nachweislich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammten. Damit bestünde auch die Gefahr, dass die Veräußerer auf die schriftliche Zusicherung auswichen (vgl. Art. 9a Abs. 2 BestG). Letztendlich werde die Prüfung und Beurteilung auf die Kommunen delegiert, ob die zertifizierende Organisation geeignet und unabhängig ist und ob regelmäßige Kontrollen vor Ort stattfinden.

Ass. iur. Klaus Kohnen