Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Bau großer Mastanlagen – Bayerischer Gemeindetag rät zu Gelassenheit

Der Bayerische Gemeindetag rät zur Versachlichung bei der Diskussion um die künftigen Zulassungsvoraussetzungen für Großbetriebe zur Massentierhaltung. Bei dem Vorstoß der Bundesbauministerin Barbara Hendricks vom 24.08.2016 geht es nicht um die klassische bäuerliche Landwirtschaft, sondern um echte, nahezu industrielle Massentierhaltung.

Diese – so der Vorstoß der Bundesbauministerin – soll in Zukunft nicht mehr automatisch dort stattfinden, wo ein landwirtschaftlicher Betrieb ein Grundstück hat, sondern wo es planerisch unter Abwägung aller Belange am besten passt. Dies lässt sich in einem Bebauungsplanverfahren gut abwägen. In einem solchen kann dann auch die Entwicklung der Gemeinde berücksichtigt werden.

Der Bayerische Gemeindetag rät zu Gelassenheit bei dieser Diskussion und will sich die Vorschläge der Ministerin gerne ansehen. Die kommunale Selbstverwaltung kann dadurch durchaus gestärkt werden.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 26.08.2016

Redaktionelle Anmerkung

Nach geltender Rechtslage sind landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich privilegiert. Das heißt, sie erhalten in aller Regel auch ohne Bebauungsplan eine Genehmigung, wenn der Betreiber über ausreichende Flächen verfügt, um das benötigte Futter selbst produzieren zu können (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 201 BauGB). Nicht vorausgesetzt wird dabei, dass das Futter auf diesen Flächen tatsächlich erzeugt wird. Daher sei die bestehende Privilegierung missbrauchsanfällig, so das BMUB.

So sei es z.B. möglich, die verfügbaren Flächen für andere Zwecke zu nutzen (z.B. zum lukrativen Anbau von „Energiepflanzen“) und das Futter anderweitig zu beschaffen. Denkbar sei auch, dass die benötigten Flächen nur vorübergehend angepachtet würden, um für das Genehmigungsverfahren zum Bau der Tierhaltungsanlage in den Genuss der Privilegierung zu kommen. Aus Umweltsicht könne das Kriterium der eigenen Futtererzeugung weitere unerwünschte Effekte, wie z.B. die vermehrte Umwandlung von Grünland zur Kraftfuttergewinnung, zur Folge haben, so das BMUB weiter.

Das BMUB hält es deshalb für notwendig, die bestehende Privilegierungsregelung zu verändern. Große Tierhaltungsanlagen sollen, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt, künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt.