Gesetzgebung

Staatsregierung: Entwurf für ein Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG)

©pixelkorn - stock.adobe.com

agrarstruktur_fotolia_75552682_s_copyright-passDie Staatsregierung hat den Entwurf für ein „Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur (Bayerisches Agrarstrukturgesetz – BayAgrG)“ beschlossen, den das StMELF mit Stand 02.09.2016 parallel zur Verbändeanhörung ins Internet eingestellt hat. Der Entwurf sieht materiell-rechtlich die Absenkung der Genehmigungsfreigrenze für die dingliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von 2 ha auf unter 1 ha vor. Ausgenommen bleiben Grundstücke, die eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder ein kommunaler Zweckverband erwirbt. Hier bleibt es bei 2 ha. Die Genehmigung obliegt den Kreisverwaltungsbehörden.

Eine Absenkung der Genehmigungsfreigrenze ist laut Gesetzesbegründung erforderlich, um vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Kaufwerte und zunehmender Nutzungskonkurrenzen dem Ziel der behördlichen Überwachung des Grundstückverkehrs weiterhin gerecht zu werden, nämlich zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beizutragen.

Darüber hinaus soll die Grundstücksmindestgröße für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts von zwei auf einen Hektar abgesenkt werden.

Ansonsten führt der Gesetzentwurf im Wesentlichen in anderen Gesetzen und Verordnungen bereits bestehende Regelungen zusammen und sieht das Außerkrafttreten dieser Gesetze und Verordnungen vor (genauer: des Gesetzes zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes – AGGrdstLPachtVG, der Verordnung zur Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes – DVGrdstVG und der Verordnung zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes – AVGrdstVG).

Weitere Hinweise:

  • Gesetzentwurf der Staatsregierung – Bayerisches Agrarstrukturgesetz (PDF)
  • Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Eine aktuelle und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen