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AllMBl: Fortführungnachweis zum AllMBl – Rechtsstand 1. Januar 2016 (Sunset)

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Der Fortführungsnachweis zum AllMBl mit Rechtsstand 01.01.2016 wurde am 28.09.2016 veröffentlicht. Der Bayerische Ministerrat hat am 31.05.2016 beschlossen, dass ab dem 01.01.2016 ausschließlich der in der Datenbank Bayern.Recht erfasste digitale Bestand an den bis zum 31.12.2015 erlassenen Verwaltungsvorschriften verbindlich ist. Zu diesem Zeitpunkt verloren nach der Bek. über die Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften (VwVWBek) vom 31.05.2016 (AllMBl. S. 1555) alle übrigen Verwaltungsvorschriften ihre Gültigkeit („Sunset“). Das Verzeichnis der ab dem 01.01.2016 fortgeltenden veröffentlichten Verwaltungsvorschriften finden Sie im Internet unter www.verkuendung-bayern.de/service. Der vorliegende Fortführungsnachweis gibt Auskunft über den am 01.01.2016 geltenden Bestand an Verwaltungsvorschriften der im AllMBl. veröffentlichenden Ressorts (das StMBW, StMJ und StMFLH haben jeweils eigene Verkündungsblätter).

Nach der Paragraphenbremse für Gesetze und Rechtsverordnungen hatte der Ministerrat am 24.02.2015 auch eine Paragraphenbremse für Verwaltungsvorschriften beschlossen. Zu den drei Säulen dieser Paragraphenbremse gehören strikte Vorgaben für den Erlass von Verwaltungsvorschriften, eine wirksame Kontrolle von deren Einhaltung sowie die spürbare Reduzierung des Bestands an Verwaltungsvorschriften. Dazu wurden alle Verwaltungsvorschriften, die seit dem 01.01.2011 nicht neu erlassen, geändert oder verlängert wurden, inhaltlich besonders intensiv auf ihre Notwendigkeit hin überprüft.

Ass. iur. Klaus Kohnen