Gesetzgebung

Datenschutzbeauftragter: Wiedereinführung der Regelanfrage für angehende Richterinnen und Richter („Radikalenerlass“) Schritt in die falsche Richtung

Der Ministerrat hat beschlossen, bei Bewerbungen um Richterstellen in Bayern die sogenannte Regelanfrage beschränkt wieder einzuführen. Die Regelanfrage ermöglicht vor jeder Einstellung eine routinemäßige Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz. Dort wird nach Erkenntnissen gefragt, die auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung schließen lassen.

Die bereits früher praktizierte – auch unter dem Stichwort „Radikalenerlass“ bekannte – Regelanfrage wurde in Bayern 1991 abgeschafft. Anlass für die jetzige Wiedereinführung ist allein der Fall eines Richters, der am Amtsgericht Lichtenfels zum Proberichter ernannt wurde und zuvor in rechtsextremen Kreisen aktiv war.

Prof. Dr. Thomas Petri: „Die Wiedereinführung der Regelanfrage lehne ich als unnötigen und erheblichen Grundrechtseingriff entschieden ab. Bereits heute bestehen hinreichende Möglichkeiten, die Verfassungstreue bei Bewerbungen zu überprüfen. Wegen eines Einzelfalls sollten nicht alle Bewerberinnen und Bewerber unter Generalverdacht gestellt werden. Meine ablehnende Haltung habe ich gegenüber der Bayerischen Staatsregierung deutlich zum Ausdruck gebracht. Leider hat sie meinen grundsätzlichen Bedenken keine Rechnung getragen.“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Prof. Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 28.09.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu verbundenen Meldungen im Kontext „Regelanfrage“.