Gesetzgebung

Staatskanzlei: Gemeinsame Bundesratsinitiative mit Hessen und Baden-Württemberg zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Bayern will fairen Zugang zur Immobilienfinanzierung / Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Wohnen im eigenen Heim muss auch für junge Familien und Rentner möglich sein“

Bayern will unter anderem jungen Familien und Rentnern den Zugang zu Immobilienkrediten erleichtern. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wird Bayern gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen am Freitag im Bundesrat einbringen.

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Wohnen im eigenen Heim muss auch künftig gerade für junge Familien und Rentner möglich sein. Gesetzliche Anforderungen, die der Bund den Banken bei der Kreditvergabe auferlegt, dürfen nicht dazu führen, dass bestimmte Verbrauchergruppen keinen Kredit mehr bekommen, wenn sie ein Haus bauen oder umbauen wollen. Das wäre im höchsten Maße unsozial.“

Das aktuelle Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU ist im März 2016 in Kraft getreten. Wie sich jetzt zeigt, führt die bundesgesetzliche Regelung teilweise zu unverhältnismäßigen Einschränkungen bei der Kreditvergabe zur Finanzierung eines selbstgenutzten Eigenheims.

Huber: „Wir wollen verhindern, dass Verbraucher wegen einer verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung keine Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen erhalten können und deshalb ihre Häuser und Wohnungen verlieren. Die Vergabe von Immobiliendarlehen in Deutschland darf nicht an strengere Voraussetzungen geknüpft sein als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Maßstab muss ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Kreditinstituten sein.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 11.10.2016

Redaktioneller Hinweis

Vgl. TOP 42 der 949. Bundesrats-Sitzung v. 14.10.2016 (Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie).