Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerpräsident Seehofer zur Einigung bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Ministerpräsident Horst Seehofer wertet die heute nach langen Verhandlungen zwischen Ländern und Bund erzielte Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als großen Erfolg für Bayern und echten Durchbruch, um Bayern spürbar zu entlasten und zugleich die Finanzbeziehungen der Länder untereinander und mit dem Bund auf eine neue, tragfähige und für alle Beteiligten akzeptable Grundlage zu stellen.

Ministerpräsident Seehofer:

Die Einigung ist ein großer Erfolg. Das intransparente und unsolidarische Ausgleichssystem wird reformiert und die Zahlerländer werden erheblich entlastet.“

Der Länderfinanzausgleich wird ab 2020 abgeschafft. Es erfolgt eine Verteilung der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder.

Seehofer: „Mit der Zusammenlegung der zwei Stufen wird das Ausgleichsystem einfacher, transparenter und gerechter. Es gibt künftig nur noch ein System.“

Bestandteil der Einigung ist ein konkret berechnetes Modell, die Einzelheiten wurden eindeutig vereinbart und stehen somit fest.

Der Bund wird dafür ca. € 9,5 Mrd. zur Verfügung stellen. Die Ausgleichszahlungen Bayerns werden in Zukunft gedeckelt. Damit wird Bayern ab dem Jahr 2020 dauerhaft jährlich um ca. € 1,3 Mrd. im Vergleich zum bisherigen Länderfinanzausgleich entlastet“, so Seehofer.

Für die Umsatzsteuerverteilung gelten neue Parameter. Mit dem niedrigen linearen Tarif von 63% wird zugunsten der Zahlerländer eine wirksame Deckelung installiert. Die bisherige Dynamik im Länderfinanzausgleich wird dadurch erheblich gebremst.

Mir war es ein besonderes persönliches Anliegen, dass neben der massiven Entlastung Bayerns die neuen Länder sowie die finanzschwachen Länder Bremen und Saarland angemessen berücksichtigt werden. Dies ist gelungen!“, betonte der Ministerpräsident.

Bund und Länder haben sich zudem auf weitere Eckpunkte verständigt, nämlich die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch Investitionen zu stärken und die öffentliche Verwaltung noch effizienter zu machen, vor allem im Bereich Straßenverkehr und Digitalisierung. Diese Eckpunkte müssen im Gesetzgebungsverfahren noch konkretisiert werden.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 14.10.2016