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Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Beteiligung Bayerns an der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

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Sozialministerin Emilia Müller: „Freistaat Bayern unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe oder in stationären Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Beteiligung Bayerns an der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschlossen. Sozialministerin Emilia Müller kündigte an, dass die Stiftung gemeinsam mit dem Bund, den Kirchen und den übrigen Ländern zum 01.01.2017 errichtet wird. Aus der Stiftung sollen die Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.

Müller betonte: „Sexuelle und seelische Gewalt, aber auch körperliche Misshandlungen gehören zu den schrecklichsten Verbrechen, die Kindern angetan werden können. Die Betroffenen leiden häufig auch Jahrzehnte später noch unter den Folgen. Deshalb ist uns die Aufarbeitung der in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Missbrauchsfälle ein besonderes Anliegen. Wir lassen die Opfer nicht alleine, wir unterstützen sie.“

Ehemalige Heimkinder, die in Kinder- und Jugendheimen untergebracht waren, erhielten Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung. Kinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen waren davon jedoch nicht umfasst.

Der Freistaat bekennt sich von Anfang an zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber allen Opfern von Missbrauch und Misshandlung. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2014 als erstes Bundesland die Schaffung eines Hilfesystems auch für behinderte und psychisch erkrankte Kinder gefordert. Mit der heutigen Finanzierungszusage über rund € 9 Mio. wird der Freistaat seiner Vorreiterrolle im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung erneut gerecht“, so die Sozialministerin.

Die Betroffenen erhalten neben Beratungsangeboten auch finanzielle Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu € 14.000.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.10.2016