Gesetzgebung

Staatsregierung: Entwurf für ein Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG) eingebracht

©pixelkorn - stock.adobe.com

agrarstruktur_fotolia_75552682_s_copyright-passDie Staatsregierung hat nach erfolgter Verbändeanhörung o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/13794 v. 25.10.2016) und – soweit ersichtlich – keine wesentlichen Änderungen gegenüber der Fassung für die Verbändeanhörung beschlossen. Der Entwurf sieht materiell-rechtlich u.a. die Absenkung der Genehmigungsfreigrenze für die dingliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von 2 ha auf unter 1 ha vor. Ausgenommen bleiben weiterhin Grundstücke, die eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder ein kommunaler Zweckverband erwirbt. Hier bleibt es bei 2 ha.

Damit fand die Forderung des Bayerischen Gemeindetags, dass Gemeinden und Zweckverbände von der Genehmigungspflicht ganz befreit werden, keinen Eingang in den Gesetzentwurf.

Eine Absenkung der Genehmigungsfreigrenze ist laut Gesetzesbegründung erforderlich, um vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Kaufwerte und zunehmender Nutzungskonkurrenzen dem Ziel der behördlichen Überwachung des Grundstückverkehrs weiterhin gerecht zu werden, nämlich zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beizutragen.

Darüber hinaus soll die Grundstücksmindestgröße für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts von zwei auf einen Hektar abgesenkt werden.

Das neue BayAgrG soll schließlich die über diverse Normen des Landesrechts verstreuten Bestimmungen zum landwirtschaftlichen Bodenrecht zusammenzuführen, konsolidieren und straffen. Zum Zwecke der Rechtsbereinigung und zur Erleichterung des Gesetzesvollzugs werden landesrechtliche Regelungen zum Bodenrecht in die Verordnung über die Verwaltung des ländlichen Siedlungswesens (LändSwV) integriert bzw. in die ZustV und das BayAgrG verlagert. In der Folge treten das Gesetzes zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes (AGGrdstLPachtVG), die Verordnung zur Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes (DVGrdstVG) und die Verordnung zur Ausführung des Grundstückverkehrsgesetzes (AVGrdstVG) außer Kraft.

Weitere Informationen:

  • Staatsregierung, Gesetzentwurf für ein Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur (Bayerisches Agrarstrukturgesetz – BayAgrG), LT-Drs. 17/13794 v. 25.10.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)
  • Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Eine aktuelle und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen