Gesetzgebung

BMF: Wei­te­re Ent­las­tun­gen der Län­der durch den Bund bei Leis­tun­gen für Asyl­su­chen­de

Das Bundeskabinett hat am 02.11.2016 der vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen [PDF] zugestimmt. Der Bund stellt den Ländern zusätzlich zu den bereits gewährten Erstattungen rund € 2,6 Mrd. für das Jahr 2016 und rund € 1,16 Mrd. für das Jahr 2017 über die Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Damit entlastet der Bund die Länder umfassend bei ihren Aufwendungen für Asylsuchende nach dem AsylbLG.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten am 24.09.2015 beschlossen, dass sich der Bund ab dem 01.01.2016 an den Ausgaben der Länder für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF beteiligt. Dafür wird der durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von € 670 monatlich an die Länder erstattet. Der Bund hat den Ländern für das Jahr 2016 bereits eine Abschlags­zahlung in Höhe von rund € 3 Mrd. bereitgestellt. Zur Ermittlung der tatsächlich anfallenden Kosten der Länder wurde die Durchführung einer personenscharfen Spitzabrechnung vereinbart.

Mit der heute beschlossenen Formulierungshilfe werden die Ergebnisse der Spitzabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.08.2016 und der über die Umsatzsteuerverteilung zusätzlich zu erstattende Betrag des Bundes an die Länder festgestellt.

Außerdem wird auf der Basis der Spitzabrechnung die neue Abschlagszahlung des Bundes an die Länder für den Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2016 und die Abschlagszahlung für das Jahr 2017 festgestellt.

BMF, Pressemitteilung v. 02.11.2016

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