Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14435 v. 24.11.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung empfohlen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sind verfahrensrechtlicher Natur und nehmen die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf geändertes Bundesrecht, insbesondere der Abgabenordnung (AO), vor. Die Änderungen des KAG sollen am 01.01.2017 in Kraft treten.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf empfohlen, die sich auf Art. 13 KAG beziehen (Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung) und – soweit ersichtlich – redaktioneller Natur sind.
Weitere Informationen
- Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, LT-Drs. 17/13141 v. 04.10.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).
- Aktueller Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Überblick über aktuell laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (fortlaufend aktualisiert)
Ass. iur. Klaus Kohnen