Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14447 v. 24.11.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Gesetzentwurf sieht zur Errichtung des „Bayerischen Landesamts für Schule“ in Gunzenhausen Änderungen im BayEUG vor. Diese sollen am 01.01.2017 in Kraft treten.
Das neue Bayerische Landesamt für Schule soll als selbständige Behörde im Geschäftsbereich des StMBW errichtet werden. Die Errichtung ist Teil des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung“. Das Konzept sieht die Verlagerung von über 50 Behörden und Einrichtungen mit 3.155 Personen in den ländlichen Raum vor.
Das Landesamt befindet sich zunächst im Aufbau und wird erst nach und nach Personal und konkrete Zuständigkeiten übernehmen. Gedacht ist dabei laut Gesetzentwurf zunächst insbesondere an diejenigen Zuständigkeiten, die bisher von der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport, der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung und der beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West eingerichteten Zeugnisanerkennungsstelle wahrgenommenen werden, sowie an Aufgaben aus den Bereichen Schulfinanzierung und Schulpersonalverwaltung, die bisher von den Regierungen wahrgenommen werden. Das Landesamt ist offen für weitere Aufgabenübertragungen.
Weitere Informationen
- Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Schule, LT-Drs. 17/13144 v. 04.10.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).
- Aktueller Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Überblick über aktuell laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (fortlaufend aktualisiert)
Ass. iur. Klaus Kohnen